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Nach neuem Steinwurf auf Amtsgebäude: Einschlägig bekannter Mann in Berlin in Haft
Ein bereits mehrfach durch Steinwürfe auf Regierungs- und Justizgebäude auffällig gewordener Mann hat das zum Bundestagskomplex gehörende Paul-Löbe-Haus in Berlin attackiert. Wie die Polizei in der Hauptstadt am Sonntag mitteilte, wurde der 48-Jährige am Samstag nach einem mutmaßlichen Steinwurf gegen eine gläserne Eingangstür des Gebäudes von Kräften einer Einsatzhundertschaft festgenommen. Ein Pflasterstein sei als Tatmittel beschlagnahmt worden, erklärten die Beamten.
Nach seiner Festnahme wurde der Verdächtige den Angaben zufolge für weitere Ermittlungen dem polizeilichen Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts übergeben. Ein Richter erließ dann am Sonntag einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann, er wurde in eine Haftanstalt gebracht. Der Mann solle die Tat "aus politischen Gründen" begangen haben, teilte die Polizei weiter mit.
Der Mann hatte in den vergangenen Tagen nach Ermittlerangaben bereits das Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt in Berlin sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Steinen und teils Fäkalien beworfen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn nach seiner Festnahme auf dem Verfassungsgerichtsgelände am Dienstag in einem beschleunigten Verfahren wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro.
Nach Gerichtsangaben gestand der 48-Jährige in dem Verfahren die Steinwürfe auf das Verfassungsgericht sowie das Innenministerium und das Kanzleramt. Als Tatmotiv gab der Angeklagte demnach an, er habe damit Aufmerksamkeit für eine von ihm selbst betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen.
Weiteren Angaben von Ermittlern zufolge äußerte er sich während der Taten in Berlin zu Ereignissen im Gazastreifen und forderte, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu sprechen. Laut Medienberichten stammt der Mann aus Syrien.
Durch die Steinwürfe des Verdächtigen entstanden Sachschäden, unter anderem wurden Gebäudefassaden und Scheiben von Eingangspforten in Mitleidenschaft gezogen. In den drei bisherigen Fällen kam er nach Ende der polizeilichen Maßnahmen beziehungsweise der Verurteilung jeweils wieder auf freien Fuß.
T.Khatib--SF-PST