-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
Bundestagswahl: Auslandsdeutscher scheitert vor Gericht wegen knapper Briefwahl
Ein in Südafrika wohnender Deutscher ist wegen der für ihn knappen Frist für eine Stimmabgabe per Brief bei der bevorstehenden Bundestagswahl vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies in einem am Freitag verkündeten Beschluss einen Eilantrag zurück, mit dem der Mann vom Land Berlin und der Bundesrepublik geeignete Maßnahmen einforderte, die seine Teilnahme an der Wahl ermöglichen sollten.
Dem Antragsteller sollten die Briefwahlunterlagen in der Woche ab dem 3. Februar per Post nach Südafrika gesandt werden - die Bundestagswahl ist am 23. Februar. Der Antragsteller befürchtete, seine Briefwahlunterlagen wegen der langen Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zu erhalten und an die Briefwahlstelle in Berlin schicken zu können. Deshalb müsse eine rechtzeitige Stimmabgabe auf andere Weise sichergestellt werden, forderte er.
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag als unzulässig zurück. Es sieht sich nicht als richtigen Adressaten. Die Überprüfung des Wahlverfahrens einschließlich der Wahlvorbereitung, der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse erfolge allein durch den Bundestag im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens, erklärte Gericht. Dazu gehöre auch die Versendung der Briefwahlunterlagen.
Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass das Grundgesetz im Falle einer Auflösung des Bundestages innerhalb von sechzig Tagen Neuwahlen verlange. Innerhalb dieser Frist müssten zunächst die Wahlvorschläge durch Landes- und Bundeswahlausschuss festgestellt werden, bevor die Wahlzettel gedruckt und verschickt werden. Dies führe auch zu einem verkürzten Briefwahlzeitraum.
Gegen den Beschluss (VG 2 L 1/25) kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
S.Abdullah--SF-PST