-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
Klagen gegen Erdkabel unter Äckern scheitern vor Bundesverwaltungsgericht
Klagen von Landwirten aus Nordrhein-Westfalen gegen die Verlegung von Erdkabeln auf ihren Flächen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss am Dienstag in Leipzig für zulässig. Im Rahmen der Energiewende werden in vielen Regionen neue Stromtrassen gebaut, oft als Erdkabel. Im konkreten Fall sollen sie einen 4,2 Kilometer langen Teil einer neuen Höchstspannungsleitung von Wehrendorf nach Gütersloh bilden. (Az. 11 A 23.23 u.a.)
Das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen sieht vor, dass Abschnitte dieser Leitung als Erdkabel errichtet werden dürfen, um den Einsatz auf der Höchstspannungsebene als Pilotvorhaben zu testen. Die Voraussetzungen seien hier erfüllt, erklärte das Gericht. Dabei geht es unter anderem um den Abstand zu Häusern.
Die Leitung solle östlich von Borgholzhausen weniger als 400 Meter entfernt von Wohnhäusern im Ort verlaufen und weniger als 200 Meter entfernt von Gebäuden im Außenbereich, also außerhalb von zusammenhängender Bebauung. Insgesamt sind laut Gericht etwa 380 Wohnhäuser betroffen. Die Führung der Leitung als Erdkabel schütze das Wohnumfeld - Freileitungen mit höheren Masten seien eine größere Belastung.
Die Interessen der Landwirte würden dabei berücksichtigt, führte das Gericht aus. Der Gesetzgeber habe entschieden, dass der Boden durch Bauarbeiten vorübergehend geschädigt werden dürfe. Danach würde der Boden weitgehend wiederhergestellt.
Nach dem Ende der Baumaßnahmen könnten die Äcker wieder bewirtschaftet werden. Ausgeschlossen seien nur Pflanzen, die tiefer als 1,10 Meter wurzelten. Die Gefahr einer Erwärmung des Bodens durch das Erdkabel sei gering. Mögliche Unsicherheiten dabei seien den Landwirten zuzumuten. Der Planfeststellungsbeschluss regle mögliche Entschädigungsansprüche.
Neue Stromleitungen sollen Windenergie von den Küsten in andere Regionen bringen. Gegen neue Strommasten gab es häufig Proteste. Ende 2015 wurde beschlossen, dass für Gleichstromleitungen großer Stromautobahnen vorrangig Erdkabel verlegt werden sollten.
K.Hassan--SF-PST