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Missbrauchsfall von Edenkoben: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Täter
Knapp 15 Monate nach der Entführung und Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens aus dem rheinland-pfälzischen Edenkoben ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag die Verurteilung zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Die Tat hatte über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt. (Az. 4 StR 337/24)
Das Landgericht Landau sah im April als erwiesen an, dass der damals 62-Jährige das Kind vergewaltigt hatte. Den Feststellungen zufolge zerrte er es im September 2023 vom Schulweg in sein Auto, brachte es an einen abgelegenen Ort und missbrauchte es dort. Die Tat filmte er. Danach setzte er das Mädchen unangeschnallt auf den Rücksitz. Auf der Flucht vor der Polizei beging er mehrere gefährliche Verkehrsverstöße. Die fast 30 Minuten dauernde Flucht endete erst aufgrund eines Motorschadens.
Der Mann war bereits wegen mehrerer Sexualdelikte erheblich vorbestraft. Ein Sachverständiger kam in einem für den Landauer Prozess eingeholten Gutachten zu dem Schluss, dass von ihm auch künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Zu der Tat in Edenkoben kam es wenige Wochen, nachdem der Mann von einer mehrjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden war. Das Landgericht Frankenthal hatte ihm damals zur Auflage gemacht, sich bei einer therapeutischen Einrichtung zu melden. Ein internetfähiges Handy wurde ihm verboten. Zudem durfte er keinen Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen und sich nicht in Edenkoben auf dem Schulgelände aufhalten. Gegen die Auflagen verstieß der Mann aber.
Das Landgericht sprach ihn im April unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds, der Vergewaltigung und Verkehrsdelikten schuldig. Nach dem Urteil aus Landau wandte der Angeklagte sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Seine Revision wurde nun aber größtenteils verworfen, das Urteil wurde rechtskräftig.
Y.AlMasri--SF-PST