-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
Urteil: Rapper mit antisemitischen Texten darf nicht mit Bild gezeigt werden
Ein 18-jähriger Rapper, dessen Texte als antisemitisch verstanden werden können, darf in der Presseberichterstattung nicht mit seinem Bild veröffentlicht werden. Das gilt vor allem, wenn er noch Heranwachsender ist, wie das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Main am Freitag mitteilte. Da seine Äußerungen nur gering verbreitet seien, sei die Veröffentlichung von Bildern ungerechtfertigt. (Az.: 16 W 40/24)
In einem Eilverfahren klagte der 18-Jährige gegen die Herausgeberin einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung auf Unterlassung diverser Äußerungen und der Verbreitung von Bildern. Die Zeitung hatte im Frühjahr über seine Einbürgerung "trotz antisemitischer Hetze" berichtet. In erster Instanz gab das Landgericht Frankfurt der Klage nur in einem geringen Teil statt und wies den Rest ab. Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde des 18-Jährigen nun teilweise Recht.
Demnach sah das Landgericht zu Recht zahlreiche Äußerungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Kläger und seinen Texten als zulässige Meinungsäußerung an. Diese basierten auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage, entschieden die Richter am OLG. Die Äußerungen in dem Song können als Unterstützung für die Hamas beziehungsweise als Gutheißung des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 verstanden werden.
Der Rapper kann sich daher auch nicht gegen die Aussage wehren, dass seine Verwendung des sogenannten Tauhid-Fingers in Beiträgen in sozialen Netzwerken in den Zusammenhang einer "islamistischen Überlegenheitsideologie" gestellt wird. Dieser nach oben ausgestreckte Zeigefinger gilt als Erkennungszeichen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat. Der Kläger bestritt laut OLG nicht, die Geste gezeigt zu haben.
Erfolg hatte seine Klage jedoch in einem Teil: Er darf nicht als Anhänger eines salafistischen Predigers bezeichnet werden, weil es dafür an Tatsachen fehlt. Zudem darf er nicht über mitveröffentlichte Bilder in den Berichten erkennbar sein. Bei ihm handelt es sich nicht um eine in der Öffentlichkeit stehende Person mit Leitbildfunktion, sondern um einen Heranwachsenden, der sich und seine Musik auf Instagram nur einer geringen Zahl von Followern präsentiert.
T.Samara--SF-PST