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Menschenrechtsgericht: Entzug der Staatsbürgerschaft wegen Terrorismus ist rechtens
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag entschieden, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft zweier wegen Terrorismus verurteilter Belgier keinen Verstoß gegen deren Rechte darstellt. Da terroristische Gewalt "eine schwerwiegende Bedrohung der Menschenrechte" darstelle, sei das Vorgehen des belgischen Staats legitim, urteilten die Richterinnen und Richter am Donnerstag in Straßburg. Da es sich um Doppelstaatler handle, seien sie auch nicht staatenlos geworden.
Die Reaktion der belgischen Behörden sei daher angemessen gewesen und auch "notwendig in einer demokratischen Gesellschaft", erklärte das Gericht. Die Klägerin und der Kläger waren als Kinder aus Marokko beziehungsweise Tunesien nach Belgien gekommen und erhielten dort als Erwachsene Anfang der 2000er-Jahre die belgische Staatsbürgerschaft. Wenige Jahre später verurteilten Gerichte sie dort jeweils wegen Anführerschaft einer Terrororganisation.
Da sie gemeinsam mit ihrem Mann Dschihadisten für die Terrororganisation Al-Kaida rekrutierte, wurde gegen die Klägerin im Jahr 2010 eine achtjährige Gefängnisstrafe verhängt. Der Kläger war 2008 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte vier Personen dabei unterstützt, zum bewaffneten Kampf in den Irak zu reisen. 2017 entzog ein Brüsseler Berufungsgericht beiden die belgische Staatsangehörigkeit, da sie ihre Pflichten als belgische Staatsbürger schwer verletzt hätten.
Dagegen reichten die beiden im Januar Klage beim EGMR ein. Sie argumentierten, dass der Entzug ihrer belgischen Staatsbürgerschaft gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verstoße. Die Klägerin führte auch an, dass ihr Recht auf Familienleben verletzt worden sei. Sie hat eine erwachsene Tochter und eine Enkelin, die beide belgische Staatsangehörige sind.
U.AlSharif--SF-PST