-
DHB: Mit 14 Vize-Weltmeisterinnen zur EM - Smits als Edeljoker
-
Bus mit Schulkindern kracht in Bad Oldesloe in Hauswand: Mehrere Verletzte
-
CAS: Russland darf an Eishockey-WM in Deutschland teilnehmen
-
Bahn prüft Reduzierung des Zugverkehrs für mehr Pünktlichkeit
-
Schlägerei auf Supermarktparkplatz in Sachsen: 43-Jähriger stirbt
-
Linnemann legt Krankenkassen-Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent fest
-
Bewaffnete Frontdienste im Irak: Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Hamburg
-
Amazons Cloud-Geschäft boomt - Konzernumsatz und -gewinn aber unter Erwartungen
-
Bayern im Klassiker ohne Neuer - Kimmich trainiert
-
Treppeneinsturz auf Schulbaustelle: Zwei Arbeiter in Gronau ums Leben gekommen
-
Deutschlands Wirtschaft im dritten Quartal leicht gewachsen
-
Druck von Behörden: Unabhängige russische Zeitung "Nowaja Gaseta" gibt Schließung bekannt
-
Philippinen: Behörden erhöhen Warnstufe nach Ausbruch des Vulkans Mayon
-
Schwache Herbstbelebung am Arbeitsmarkt - 44.000 mehr Arbeitslose als im Vorjahr
-
Quartalsgewinn von Audi eingebrochen - Autobauer korrigiert Prognose nach unten
-
Kassel-Calden: Brandanschlag auf Baustelle von Rüstungs-Logistikzentrum
-
Merz äußert bei Besuch in Südkorea Hoffnung auf Wiedervereinigung mit dem Norden
-
SPD-Fraktionsvize: Berliner SPD soll nicht mit Linke koalieren
-
Steinmeier drängt in Peking auf ausgeglichene Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland
-
"Handelsblatt": Deutsche Autohersteller hoffen auf Zoll-Erleichterungen in den USA
-
Zverev und die gute Fitness: "War der zweitbeste Spieler"
-
Noch härtere Strafe bei Berufung gegen mutmaßliche Giftpilzmörderin in Australien
-
NFL: Packers siegen nach Watson-Schreckmoment gegen Carolina
-
NHL: Ottawas Comeback mit drei Stützle-Assists ohne Krönung
-
Becker gratuliert: Zverev feiert Sprung auf die Eins
-
Jubiläum in der Heimat: Pérez macht die 300 voll
-
"Zu weich": Gavel selbstkritisch nach Belgrad-Klatsche
-
تيك توك يحول مشاهدات الطعام إلى حجوزات مطاعم
-
Matthäus rät Bayern: Rentenvertrag für Kane
-
Kryptobörse Binance meldet massiven Hackerangriff - Mehr als 2,5 Milliarden Dollar eingefroren
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 30. Oktober
-
شتاء السعودية يطرح 1800 منتج سياحي في تسع وجهات
-
Merz wirbt in Südkorea für verlässliche bilaterale Partnerschaft
-
جذور الخلاف بين الأزهر والسلفية في عهد الطيب
-
Trump sagt zwei seiner letzten Wahlkampfauftritte vor den Zwischenwahlen ab
-
الهاتف يزاحم الحياة اليومية على انتباه المستخدمين
-
Angespannte Lieferketten: Friedrich Merz wirbt in Südkorea um verlässliche Partner
-
ثقافة الكمال ونفاد الصبر يعرقلان التغيير
-
Frankreich: "Gelbwesten" rufen zu Kochtopf-Protest auf
-
Carney, von der Leyen und Costa beraten über künftige Partnerschaft Kanadas und der EU
-
G20-Außenminister beraten über Kriege im Iran und in der Ukraine
-
Chinas Staatschef Xi empfängt Bundespräsident Steinmeier in Peking
-
Abschluss von Asienreise: Merz besucht Demilitarisierte Zone zwischen Süd- und Nordkorea
-
Keine klare Mehrheit nach Parlamentswahl: Israel vor schwieriger Regierungsbildung
-
رحلة في الأردن تستعيد تاريخ التعايش الديني
-
تقارير أميركية: عملية عسكرية مرتقبة ضد إيران لمدة أسبوع تشمل قيادات وبنية تحتية ومنشآت نووية
-
غاري نيفيل يطالب عائلة غليزر ببيع مانشستر يونايتد
-
دبي للخدمات المالية تغرم موديز 2.14 مليون درهم لإخلالها بسرية البيانات
-
الإمارات تشارك في قمة الغاز: سعيد الهاجري يشارك في قمة منتدى الدول المصدرة للغاز في موسكو
-
جائزة حمدان للتصوير تكرم فيرونيك دو فيغوري عن مسيرتها الصحافية
BGH: Gartenmärkte in Nordrhein-Westfalen dürfen sonntags Christbaumschmuck verkaufen
Gartencenter in Nordrhein-Westfalen dürfen sonntags neben Blumen und Pflanzen auch Weihnachtsdekoration verkaufen. Das ist kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder das Ladenöffnungsgesetz des Landes, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte damit keinen Erfolg. (Az. I ZR 38/24)
Das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass bestimmte Geschäfte sonntags für fünf Stunden geöffnet sein dürfen. Dazu gehören die Läden, die Backwaren, Zeitungen oder Blumen verkaufen. Sie dürfen neben ihrem Kernsortiment auch ein begrenztes sogenanntes Randsortiment verkaufen.
Der BGH urteilte nun, dass Weihnachtsdeko zum Randsortiment eines Gartenmarkts gehört. Konkret ging es um künstliche Tannenzweige, Zimtstangen, Anhänger und Kugeln für den Weihnachtsbaum. Diese Waren ergänzen das Hauptsortiment, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch ausführte. Es sind Accessoires zu den hauptsächlich angebotenen Blumen und Pflanzen.
Die Dekoration könne zum Beispiel in einen Adventskranz eingebunden oder an den Weihnachtsbaum gehängt werden. Es komme nicht darauf an, ob die Waren auch einem anderen Zweck dienen könnten, Zimtstangen also etwa zum Kochen genutzt würden.
Sie müssen dem Urteil zufolge auch nicht zwingend nur zusammen mit Blumen oder Pflanzen an einzelne Kundinnen und Kunden verkauft werden. Auch ist es nicht notwendig, dass sie sofort ge- oder verbraucht werden.
In dem Urteil ging es nur um das nordrhein-westfälische Gesetz. Es dürfte aber eine Signalwirkung für andere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen haben. Die Klage der Wettbewerbszentrale wegen der Deko-Artikel war zuvor bereits vor dem Landgericht Bochum und dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert. Der BGH wies ihre Revision gegen das Urteil aus Hamm nun zurück.
C.Hamad--SF-PST