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Teilerfolg für Verurteilten in Münchner Parkhausmordfall von 2008
Im auch 16 Jahre nach dem Urteil umstrittenen spektakulären Fall um den sogenannten Münchner Parkhausmord hat der verurteilte Benedikt T. einen Erfolg erreicht. Das Landgericht Augsburg erklärte den neuerlichen Wiederaufnahmeantrag des rechtskräftig als Mörder verurteilten und inzwischen aus der Haft entlassenen T. in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung in zwei Punkten für zulässig. Dies bedeutet noch kein Wiederaufnahmeverfahren, die Chancen für T. erhöhten sich dadurch aber.
Das Landgericht Augsburg begründete seinen Beschluss mit einer neuen Zeugenaussage. Die Zeugin sei zwar schon in dem 2008 abgeschlossenen Hauptverfahren vernommen worden, habe sich damals aber auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Auf Grundlage ihrer neuen Angaben sei nun zu prüfen, ob eine andere Zeugin in dem damaligen Prozess zuungunsten von T. unvollständig zu verdächtigen Vorgängen unmittelbar vor der Tat ausgesagt habe.
Außerdem liegen dem Augsburger Gericht zufolge zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vor, die möglicherweise als neue Beweismittel anzusehen seien. Die Gutachten befassen sich anhand der Spurenlage mit dem Tatablauf. Dies könne möglicherweise Auswirkungen auf den Schuldspruch haben. Weitere von T. vorgebrachte Wiederaufnahmegründe habe die Kammer aber zurückgewiesen.
Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, folgt den Angaben zufolge zunächst in nicht öffentlicher Sitzung ein sogenanntes Probationsverfahren. Dabei werden Zeugen und Sachverständige gehört, um zu prüfen, ob die vorgebrachten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Erst am Ende des Probationsverfahrens steht die Entscheidung über eine mögliche neue Hauptverhandlung.
Der Mordfall an der Parkhausbetreiberin Charlotte Böhringer im Jahr 2006 gilt als einer der spektakulärsten Mordfälle der jüngeren bayerischen Justizgeschichte. T. ist der Neffe der erschlagen aufgefundenen Millionärin, er war als einer ihrer Erben vorgesehen. T. bestritt den Mord stets. Er kam im vergangenen Jahr nach 17 Jahren Haft frei. Seine noch in Haft gestellten beiden vorherigen Wiederaufnahmeanträge waren gescheitert. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens ist sehr selten.
G.AbuHamad--SF-PST