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Berliner Apotheker wegen illegalen Verkaufs von Coronamedikament verurteilt
Wegen des illegalen Verkaufs eines eigentlich kostenlosen Medikaments gegen Covid-19 in großem Stil ist ein Apotheker vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem ordnete die Kammer die Einziehung von knapp 240.000 Euro an, wie es bei der Urteilsverkündung am Dienstag hieß.
Das Gericht sah es als erweisen an, dass der 47-Jährige, der eine Apotheke im Berliner Stadtteil Neukölln betreibt, 2201 Packungen des Medikaments Paxlovid an einen unbekannten Mann verkauft hatte. Dieser habe ihn Anfang 2023 angesprochen, sagte der Vorsitzende Richter Bo Meyer in seiner Urteilsbegründung.
Dies habe der Angeklagte als "wirtschaftliche Chance" gesehen und dem Mann über sechs Tage verteilt die Medikamente für 41,65 Euro pro Packung verkauft. Dabei sei angesichts der Menge offensichtlich gewesen, dass der Käufer das Medikament nicht für sich selbst benötigte sondern weiterverkaufen wollte, sagte Meyer.
Eigentlich war vorgesehen, dass Apotheken das von der Bundesregierung gekaufte Medikament kostenfrei an Menschen ausgeben, die Paxlovid brauchen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte es vom Hersteller für 665 Euro pro Packung gekauft, um einen ausreichenden Vorrat für die deutsche Bevölkerung anzulegen.
Ursprünglich war die Packungsmenge pro Apotheke begrenzt, doch in Erwartung einer neuen Ansteckungswelle im Winter 2022/2023 wurde die Maximalmenge aufgehoben - im Vertrauen darauf, dass die Apothekerinnen und Apotheker die richtigen Entscheidungen treffen, wie Meyer sagte.
Dem Angeklagten habe klar sein müssen, dass das Medikament Eigentum des Bundes war, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem handle es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament, das Wechselwirkung mit anderen Arzneien zeige und auf diesem Weg in den unkontrollierten Schwarzmarkt gelangt sei.
Zugunsten des Angeklagten habe die Kammer berücksichtigt, dass der Apotheker angesichts des Urteils mit berufsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe, sagte Meyer. Er müsse im schlimmsten Fall damit rechnen, seine Zulassung und seine Approbation zu verlieren.
Q.Najjar--SF-PST