-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
-
Niedersachsen: Weiterer von Wahl ausgeschlossener AfD-Kandidat scheitert vor Gericht
-
Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen
-
Pyrotechnik: Fünf Verletzte bei niederländischem Erstligaspiel
-
Wadephul pocht auf weitere Unterstützung für die Ukraine
-
Merz zu Unabhängigkeitstag: "Wir stehen fest an der Seite der Ukraine"
-
Wuppertal: Feuerwehr und Schornsteinfeger retten in Kaminschacht gestürzte Katze
-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
Unfall mit heißem Kaffee in Ferienwohnung auf Wangerooge: Vermieterin haftet nicht
Nach einem folgenschweren Unfall mit heißem Kaffee in einer Ferienwohnung auf der Nordseeinsel Wangerooge muss die Vermieterin nicht haften. Das Oberlandesgericht im niedersächischen Oldenburg wies nach Angaben vom Montag eine Klage der Feriengäste ab. Dass die Kaffeekanne bei Abschluss des Mietvertrags schon kaputt gewesen sei, sei nicht bewiesen.
Die Familie mit sechsjähriger Tochter wollte ihre Ferien auf Wangerooge verbringen. Doch schon beim ersten Frühstück in der Ferienwohnung passierte der Unfall. Die Mutter stellte die Kaffeemaschine an. Als sie den fertigen Kaffee zum Esstisch brachte, löste sich der Henkel.
Der heiße Kaffee ergoss sich über Oberkörper und Arme des Mädchens. Das Kind erlitt schwere Verbrennungen und musste mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus nach Wilhelmshaven gebracht werden. Sie trug voraussichtlich dauerhafte Narben davon, wie das Gericht beschrieb.
Die Familie verklagte die Vermieterin auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, weil die Kaffeekanne schon bei Übernahme der Ferienwohnung kaputt gewesen sei. Das Landgericht Oldenburg wies die Klage aber ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun.
Zwar haften Vermieter grundsätzlich sogar ohne jedes eigene Verschulden, erklärte es - aber nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Einen solchen Mangel konnte die Familie nicht beweisen. Das Gericht befragte einen Sachverständigen, der keine Reparaturspuren an der Kanne fand.
Es stehe auch nicht fest, dass die Kanne bei Vertragsschluss einen Schaden durch Verschleiß oder einen Produktmangel gehabt habe, der zu vorzeitigem Verschleiß führe. Als die Mutter das kalte Wasser in die Maschine füllte, sei die Kanne noch funktionstüchtig gewesen.
Das Gericht konnte nicht mehr aufklären, in wessen Verantwortungsbereich die Schadensursache fällt. Die Vermieterin hätte die Kanne auch nicht auf versteckte Schäden untersuchen müssen, erklärte es.
P.AbuBaker--SF-PST