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Britische Abgeordnete debattieren über umstrittenen Gesetzentwurf zu Sterbehilfe
Die Abgeordneten im britischen Parlament haben am Freitag über einen umstrittenen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe beraten. Die Initiatorin der Vorlage, die Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater, sagte zum Auftakt der Debatte, es gehe darum, unheilbar kranken Menschen "Wahlmöglichkeiten, Autonomie und Würde am Ende ihres Lebens geben".
Der Gesetzentwurf sieht vor, Sterbehilfe für unheilbar kranke Erwachsene in England und Wales zu legalisieren. Er soll für Menschen gelten, die nur noch weniger als sechs Monate zu leben haben und die in der Lage sind, die tödliche Substanz selbst zu sich zu nehmen. Nötig wäre außerdem die Einwilligung durch einen Richter und zwei Ärzte.
Vor dem Parlament protestierten dutzende Gegner des Gesetzesentwurfes und riefen die Abgeordneten auf, ihn abzulehnen. Auch Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaften äußerten sich in einem offenen Brief "zutiefst besorgt". Kritiker der Gesetzesreform argumentieren unter anderem, dass einige Menschen sich unter Druck gesetzt fühlen könnten, ihr Leben zu beenden.
Sterbehilfe ist derzeit in England, Wales und Nordirland verboten, vorgesehen sind Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. In Schottland ist Sterbehilfe kein eigener Straftatbestand, allerdings sind in diesem Zusammenhang Anklagen wegen anderer Straftaten wie Mord möglich.
2015 war ein Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe im britischen Parlament gescheitert. Leadbeater zufolge spiegelt ihr Gesetzentwurf eine Veränderung in der öffentlichen Meinung hinsichtlich des Themas Sterbehilfe wider.
Bei der Abstimmung über die aktuelle Vorlage handelt es sich um eine Gewissensentscheidung, der Fraktionszwang für die Abgeordneten ist aufgehoben. Sollten die Parlamentarier am Freitag dafür stimmen, den Entwurf zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss zu verwiesen, würde er dort geprüft und später erneut beiden Parlamentskammern zur Abstimmung vorgelegt.
In mehreren europäischen Ländern ist Sterbehilfe in den vergangenen Jahren in unterschiedlichem Maße legalisiert worden - so etwa in Belgien, den Niederlanden und Spanien. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 in einem Urteil ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgeschrieben. Ein entsprechendes Gesetz zum Schutz der Sterbewilligen und der Assistierenden gibt es aber bisher nicht.
L.AbuAli--SF-PST