-
Strafbefehl erlassen: Berliner Polizist soll Interna weitergegeben haben
-
Evakuierung von Einwohnern aus russisch besetzter ukrainischer Stadt Oleschky begonnen
-
أسرة هاني المبحوح بين فقد ابن وتعثر علاج مصابين من أبنائه
-
انخفاض إجلاء أطفال غزة للعلاج 75% مقارنة بالسنة الأولى للحرب
-
إضرابات في أكثر من 100 ميناء احتجاجاً على شحن الأسلحة
-
الذهب يتراجع مع ارتفاع توقعات زيادة الفائدة الأميركية
-
هجمات متفرقة للمستوطنين تصيب فلسطينيين وتستهدف منازل ومزارعي زيتون
-
تعطل إنتاج أقنعة علاج الحروق في غزة بسبب نقص المستلزمات
-
أكثر من 1193 مستوطناً دخلوا المسجد الأقصى خلال أسبوع
-
كيم يدعو إلى تفوق كوري شمالي في تقنيات الطائرات المسيّرة
-
الدفاعات السعودية تدمر أربعة صواريخ أطلقها الحوثيون
-
ألونسو يكرر انتقاده لمستوى القيادة قبل جائزة المكسيك
-
غريزليز يهزم بليزرز ويحافظ على انطلاقته الكاملة في دوري السلة الأميركي
-
مقتل عامل بمحطة زابوريجيا النووية في هجوم بمسيّرة
-
إرشادات بريطانية للجنود تشمل راحة من الشاشات ورسائل بالإيموجي
-
كيف يمنع المرهقون ضغوطهم من إيذاء أقرب الناس إليهم؟
-
Regionalliga: DFB-Präsidium einigt sich auf Kompassmodell
-
Friedenspflicht in Metall- und Elektroindustrie endet - Warnstreiks ab Sonntag
-
Nach "Angst"-Eingeständnis von Eralp: Druck auf SPD zu Verzicht auf Koalition
-
Leichtes Wachstum: Deutsche Wirtschaft trotzt hohen Energiepreisen und Niedrigwasser
-
Berliner SPD lässt Mitglieder über mögliche rot-grün-rote Koalition abstimmen
-
Airline: Bei Bolsonaro-Flucht verwendetes Flugzeug wurde aus den USA bezahlt
-
Schwache Herbstbelebung am Arbeitsmarkt - Schlechtere Chancen für Ausbildungssuchende
-
DHB: Mit 14 Vize-Weltmeisterinnen zur EM - Smits als Edeljoker
-
Bus mit Schulkindern kracht in Bad Oldesloe in Hauswand: Mehrere Verletzte
-
CAS: Russland darf an Eishockey-WM in Deutschland teilnehmen
-
Bahn prüft Reduzierung des Zugverkehrs für mehr Pünktlichkeit
-
Schlägerei auf Supermarktparkplatz in Sachsen: 43-Jähriger stirbt
-
Linnemann legt Krankenkassen-Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent fest
-
Bewaffnete Frontdienste im Irak: Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied in Hamburg
-
Amazons Cloud-Geschäft boomt - Konzernumsatz und -gewinn aber unter Erwartungen
-
Bayern im Klassiker ohne Neuer - Kimmich trainiert
-
Treppeneinsturz auf Schulbaustelle: Zwei Arbeiter in Gronau ums Leben gekommen
-
Deutschlands Wirtschaft im dritten Quartal leicht gewachsen
-
Druck von Behörden: Unabhängige russische Zeitung "Nowaja Gaseta" gibt Schließung bekannt
-
Philippinen: Behörden erhöhen Warnstufe nach Ausbruch des Vulkans Mayon
-
Schwache Herbstbelebung am Arbeitsmarkt - 44.000 mehr Arbeitslose als im Vorjahr
-
Quartalsgewinn von Audi eingebrochen - Autobauer korrigiert Prognose nach unten
-
Kassel-Calden: Brandanschlag auf Baustelle von Rüstungs-Logistikzentrum
-
Merz äußert bei Besuch in Südkorea Hoffnung auf Wiedervereinigung mit dem Norden
-
SPD-Fraktionsvize: Berliner SPD soll nicht mit Linke koalieren
-
Steinmeier drängt in Peking auf ausgeglichene Handelsbeziehungen zwischen China und Deutschland
-
"Handelsblatt": Deutsche Autohersteller hoffen auf Zoll-Erleichterungen in den USA
-
Zverev und die gute Fitness: "War der zweitbeste Spieler"
-
Noch härtere Strafe bei Berufung gegen mutmaßliche Giftpilzmörderin in Australien
-
NFL: Packers siegen nach Watson-Schreckmoment gegen Carolina
-
NHL: Ottawas Comeback mit drei Stützle-Assists ohne Krönung
-
Becker gratuliert: Zverev feiert Sprung auf die Eins
-
Jubiläum in der Heimat: Pérez macht die 300 voll
-
"Zu weich": Gavel selbstkritisch nach Belgrad-Klatsche
Prozess gegen Le Pen: Anwalt kritisiert gefordertes Kandidaturverbot
Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat der Anwalt der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach dem Entzug des passiven Wahlrechts heftig kritisiert. Dies sei eine "Massenvernichtungswaffe" mit Blick auf die demokratischen Gepflogenheiten, sagte Rodolphe Bosselut am Mittwoch, dem letzten Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte für Le Pen ein sofort geltendes Verbot gefordert, bei Wahlen anzutreten.
Dies würde ihre Pläne zunichte machen, zum vierten Mal bei der Präsidentschaftswahl anzutreten. Nach Umfragen könnte sie diese gewinnen - wobei das Regierungslager sich noch nicht für einen Kandidaten entschieden hat.
Das geforderte Verbot, bei Wahlen anzutreten, betreffe nicht nur Le Pen, "sondern mindestens 13 Millionen Wähler, wenn nicht die gesamte Wählerschaft", betonte der Anwalt, der zuvor erklärt hatte, dass er auf Freispruch plädieren werde. Das von der Staatsanwaltschaft geforderte sofort geltende Verbot - auch im Fall eines Berufungsverfahrens - habe "unverhältnismäßige juristische Konsequenzen", sagte er.
Die Staatsanwaltschaft hat auch fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro gefordert. Diese würden aufgeschoben, falls es zu einem Berufungsverfahren kommt.
Die Strafforderung komme der "Forderung einer politischen Eliminierung" gleich, sagte Bosselut. Sie lasse Zweifel an der "eigentlichen Absicht" der Staatsanwaltschaft aufkommen. Le Pen hatte auf die Forderung der Staatsanwaltschaft ähnlich reagiert: "Man will meinen politischen Tod", hatte sie erklärt.
Die Vorwürfe, Le Pen habe systematisch die Gehälter der Assistenten von EU-Abgeordneten genutzt, um die Parteifinanzen zu sanieren, wies der Anwalt zurück. Er wolle das Gericht überzeugen, dass die Praxis, die Le Pen und den übrigen Angeklagten vorgeworfen wird, "vollkommen gängig und harmlos" gewesen sei. Andere Parteien hätten es ebenso gemacht, fügte er hinzu. Es habe "keinerlei betrügerische Absicht" gegeben.
In dem seit sechs Wochen dauernden Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit einem Urteil wird Anfang 2025 gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft wirft Le Pen ein "organisiertes System" zugunsten ihrer Partei Rassemblement National (RN, früher Front National) vor. "Die Partei war finanziell in einer schwierigen Lage und hat alles genutzt, was möglich war, legal oder nicht legal", hatte die Staatsanwältin Louise Neyton betont. Das EU-Parlament sei die "Milchkuh" der Partei gewesen.
Neben Le Pen sind auch ihre Partei sowie frühere und aktuelle EU-Parlamentarier und deren Assistenten angeklagt. Le Pen hatte im Prozess immer wieder ihre Unschuld beteuert. Sie verwies darauf, dass die Assistenten nicht für einzelne EU-Abgeordnete, sondern für die gesamte Gruppe gearbeitet hätten.
P.Tamimi--SF-PST