-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
-
Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern
-
HSV-Investor Kühne gestorben
-
Volkswagen-Beschäftigte werfen Vorstand "desaströse Kommunikation" vor
-
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs
-
Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte
-
Rückreisewelle zu Ferienende: ADAC erwartet an Wochenende viel Verkehr
BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger
Auch die zweite Verurteilung des in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickten Anwalts Hanno Berger ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt worden. Die Revision Bergers gegen seine Verurteilung wegen dreifacher Steuerhinterziehung durch das Landgericht Wiesbaden wurde verworfen, wie der BGH am Montag mitteilte. Das Gericht hatte im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 1 StR 58/24)
Es stellte damals fest, dass Berger zwischen 2006 und 2008 für 113 Millionen Euro Bescheinigungen für in Wahrheit niemals gezahlte Steuern beschaffte. Der Anwalt gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schoben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt. Diese Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für strafbar.
Berger hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur "Minimierung ihrer Steuerlast" beriet. 2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Wegen der Cum-Ex-Praxis stand er gleich zweimal vor Gericht: in Bonn und in Wiesbaden. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn im Dezember 2022 wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft. Auch gegen dieses Urteil hatte er sich an den BGH gewandt, auch hier scheiterte seine Revision - ebenso wie eine spätere Beschwerde am Bundesverfassungsgericht.
Am BGH ging es nun nur noch um das Wiesbadener Urteil. Berger wandte sich dort sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafe - hatte aber keinen Erfolg. Das Landgericht hatte 2023 auch die Einziehung von gut einer Million Euro angeordnet. Auch dagegen wurde Revision eingelegt, über die aber noch entschieden werden muss.
J.AbuHassan--SF-PST