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Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien
Alleinstehende arbeitsfähige Schutzberechtigte, die über Italien nach Deutschland kamen, dürfen wieder abgeschoben werden. Ihnen drohten in Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag fest und klärte so die Lage, nachdem Oberverwaltungsgerichte sie unterschiedlich beurteilt hatten. Asylanträge von Betroffenen können abgelehnt werden. (Az. 1 C 23.23 und 1 C 24.23)
Geklagt hatten eine somalische und eine syrische Staatsangehörige. Sie waren in Italien als Flüchtlinge anerkannt worden und später nach Deutschland weitergereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte ihre Asylanträge für unzulässig und drohte ihnen die Abschiebung nach Italien an.
Ihre Klagen dagegen scheiterten vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Da ein anderes Oberverwaltungsgericht die Lage in Italien anders beurteilte, sollte das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich abschließend entscheiden.
Dort hatte die Revision der beiden Klägerinnen nun keinen Erfolg. Die Einschätzung der Lage durch das Koblenzer Gericht sei zutreffend, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Es sei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass nach Italien zurückkehrende Schutzberechtigte dort in eine extreme materielle Notlage geraten würden und ihre elementarsten Grundbedürfnisse nicht erfüllen könnten.
Das gelte auch für Frauen, entschied das Gericht. Es ging in dem Urteil aber nur um Menschen, die alleinstehend und erwerbsfähig sind sowie nicht außergewöhnlich vulnerabel. Diese könnten in Italien voraussichtlich zumindest in temporären Unterkünften oder Notschlafstellen unterkommen, die grundlegende sanitäre Einrichtungen hätten. Auch eine medizinische Grundversorgung sei gewährleistet.
Die sogenannten Dublin-Regeln sehen vor, dass Länder in andere EU-Staaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen bereits registriert waren. Italien weigert sich aber seit einiger Zeit meistens, dies zu tun, und verweist auf seine hohe Belastung durch neu ankommende Flüchtlinge.
G.AbuOdeh--SF-PST