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Bundesgerichtshof verhandelt über Rückzahlung von Bankgebühren
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die Rückzahlung von Bankgebühren. Konkret geht es um die Kosten für die Führung eines Girokontos und die Girocard. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt erhob ab 2018 bei einem Bestandskunden Gebühren und informierte ihn im Oktober 2017 darüber. (Az. XI ZR 139/23)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen vor, dass die Zustimmung als erteilt galt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist ablehnt. Eine solche Klausel ist zwar unwirksam, wie das Landgericht Ingolstadt auf die Klage des Kunden auf Rückzahlung von etwa 200 Euro hin feststellte. Da er aber erst mehr als drei Jahre nach der Information über die Gebühren widersprach, sprach ihm das Gericht kein Geld zu. Dagegen wendet sich der Kunde vor dem BGH.
N.Awad--SF-PST