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Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen
Ein Eilantrag gegen das Verbot der als antisemitisch eingestuften Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Gruppe im Frühling verboten.
Alle ihre Aktivitäten wurden untersagt, auch die Kennzeichen und Symbole dürfen nicht mehr genutzt werden. Die Wohnungen der führenden Köpfe wurden nach Beweismitteln durchsucht. Außerdem wurde das komplette Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen.
Das Landesinnenministerium begründete sein Verbot damit, dass sich die Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Sie verbreite auf Versammlungen antisemitisches Gedankengut und schüre Ressentiments gegen Juden. Außerdem sei der Verein rege in den sozialen Medien aktiv, auch zum Anwerben neuer Mitglieder.
Gegen das Verbot wandte sich die Gruppe an das Oberverwaltungsgericht. Mit dem Eilantrag wollte sie erreichen, dass das Verbot bis zur endgültigen Entscheidung über eine Klage ausgesetzt wird. Das Gericht prüfte das Verbot im Eilverfahren und lehnte ab.
Der Verein gebe zwar an, sich für ein friedliches Zusammenleben der Völker einzusetzen und lediglich Gewalt, Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren - das sei aber nicht so. Er habe auch konkrete Gewalt gebilligt, die nicht vom Völkerrecht gedeckt sei.
Das ergebe sich schon daraus, dass er die radikalislamische Hamas unterstütze, die seit einem Jahr in Deutschland einem Betätigungsverbot unterliegt. PSDU verneine das Existenzrecht Israels und rufe zur gewaltsamen Beseitigung des Staats auf, befand das Gericht. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
E.Qaddoumi--SF-PST