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Hafturteil nach Geiselnahme in Berliner Antiquitätengeschäft rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einer mehrstündigen Geiselnahme in einem Berliner Antiquitätengeschäft ist einer der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin vom Januar, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. (Az. 5 StR 370/24)
Es sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2023 zusammen mit einem Mittäter ein Antiquitätengeschäft in Berlin-Schöneberg überfallen hatte. Die beiden hätten den Inhaber und eine Angestellte gefesselt und Geld gefordert. Eine Passantin verständigte die Polizei, die mit einem Sondereinsatzkommando anrückte.
Der Angeklagte ergab sich. Sein Komplize beging in dem Geschäft Suizid. Gegen das Urteil vom Januar wandte sich der Angeklagte an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil.
N.Shalabi--SF-PST