-
Kryptowährungsbörse Binance will nach Hackerangriff "alle Verluste" ersetzen
-
Berliner Politik erinnert an deutsch-türkisches Anwerbeabkommen vor 65 Jahren
-
Social-Media-Sucht: Meta wendet in USA Prozess durch Vergleich ab
-
EU und Kanada starten neue Allianz mit Abkommen über Ukraine, Rohstoffe und KI
-
Wie eine Nummer eins: Zverev spaziert ins Halbfinale
-
Großdemos in Italien gegen hohe Preise - mehr Geld für Bildung gefordert
-
Feuerpause in Oleschky: Einwohner fliehen aus besetzter ukrainischer Stadt
-
Frankreichs Behörden befürchten bei Protesten erneut massive Randale
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike leidet unter ständigen Schmerzen
-
EU und Kanada wollen mit neuer Allianz "gemeinsam Krisen standhalten"
-
G20-Außenministertreffen in Atlanta: Wadephul gegen Familienfoto mit Lawrow
-
Merz und Wadephul fordern Diplomatie statt neuer Angriffe auf Iran nach Midterms
-
Feuerpause in Oleschky: Einwohner aus besetzter ukrainischer Stadt evakuiert
-
Wetterbilanz: Oktober war golden - aber auch überdurchschnittlich nass
-
Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch
-
Schwieriger Endspurt bei UN-Biodiversitätskonferenz in Eriwan
-
Papst Leo XIV. hat seine Stimme bei den Kongresswahlen in den USA abgegeben
-
"GenZ"-Proteste: Anklagen gegen Regierung und Appelle für friedliche Demos
-
Streit um Pestizid Glyphosat: Bayer siegt erneut vor US-Gericht
-
Druck von Behörden: Unabhängige russische Zeitung "Nowaja Gaseta" muss Arbeit einstellen
-
"Ausschlaggebend war der Tankrabatt": Inflation geht auf 2,8 Prozent zurück
-
Cyberangriff auf Berliner Charité: Kontaktdaten abgegriffen
-
Bis zu vier Mal so viel wie im Vorjahr: Ölkonzerne machen Milliardengewinne
-
Kassen-Zusatzbeiträge sollen 2027 stabil bleiben - bei 2,9 Prozent
-
"GenZ"-Proteste: Initiatoren klagen Regierung an - Appelle für friedliche Demos
-
Landesweite Proteste in Italien gegen hohe Preise
-
Kanzler Merz betont nach Asien-Reise Bedeutung der Handelsbeziehungen
-
Kryptobörse Binance meldet massiven Hackerangriff - Höhe des Schadens unklar
-
Chemie-Industie: Evonik lehnt Übernahmeangebot von BASF ab
-
Iran-Krieg: Merz ruft zu diplomatischer Lösung auf
-
Strafbefehl erlassen: Berliner Polizist soll Interna weitergegeben haben
-
Evakuierung von Einwohnern aus russisch besetzter ukrainischer Stadt Oleschky begonnen
-
أسرة هاني المبحوح بين فقد ابن وتعثر علاج مصابين من أبنائه
-
كيم يدعو إلى تفوق كوري شمالي في تقنيات الطائرات المسيّرة
-
كيف يمنع المرهقون ضغوطهم من إيذاء أقرب الناس إليهم؟
-
انخفاض إجلاء أطفال غزة للعلاج 75% مقارنة بالسنة الأولى للحرب
-
إضرابات في أكثر من 100 ميناء احتجاجاً على شحن الأسلحة
-
الذهب يتراجع مع ارتفاع توقعات زيادة الفائدة الأميركية
-
هجمات متفرقة للمستوطنين تصيب فلسطينيين وتستهدف منازل ومزارعي زيتون
-
تعطل إنتاج أقنعة علاج الحروق في غزة بسبب نقص المستلزمات
-
إرشادات بريطانية للجنود تشمل راحة من الشاشات ورسائل بالإيموجي
-
الدفاعات السعودية تدمر أربعة صواريخ أطلقها الحوثيون
-
ألونسو يكرر انتقاده لمستوى القيادة قبل جائزة المكسيك
-
مقتل عامل بمحطة زابوريجيا النووية في هجوم بمسيّرة
-
أكثر من 1193 مستوطناً دخلوا المسجد الأقصى خلال أسبوع
-
غريزليز يهزم بليزرز ويحافظ على انطلاقته الكاملة في دوري السلة الأميركي
-
Regionalliga: DFB-Präsidium einigt sich auf Kompassmodell
-
Friedenspflicht in Metall- und Elektroindustrie endet - Warnstreiks ab Sonntag
-
Nach "Angst"-Eingeständnis von Eralp: Druck auf SPD zu Verzicht auf Koalition
-
Leichtes Wachstum: Deutsche Wirtschaft trotzt hohen Energiepreisen und Niedrigwasser
Tod von Zweijähriger in Halle: Prozess gegen Eltern und Großmutter begonnen
Sechs Monate nach dem Tod eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt hat der Prozess gegen die Eltern und die Großmutter des Mädchens begonnen. Dem 37 Jahre alten Vater wird in dem am Montag vor dem Landgericht Halle gestarteten Verfahren Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Die Mutter und die Großmutter sollen sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht haben.
Zum Prozessauftakt schilderte die Mutter nach Angaben einer Gerichtssprecherin in einer über ihren Verteidiger abgegebenen Erklärung die Geschehnisse in chronologischer Abfolge. Auch der Vater und die Großmutter kündigten Erklärungen an, der Angeklagte will dabei die Öffentlichkeit ausschließen lassen.
Der angeklagte Vater soll das Kind am 10. Mai in der Wohnung der Familie, wo er zu diesem Zeitpunkt allein mit seinen drei Töchtern war, in eine mit heißem Wasser gefüllte Badewanne getaucht haben. Er habe dem kleinen Mädchen eine Lektion erteilen wollen, weil es sich zuvor beschmutzt hatte. Die Zweijährige erlitt schwere großflächige Verbrennungen.
Unmittelbar danach habe der Angeklagte seine 36-jährige Lebensgefährtin und Mutter der Kinder sowie seine 64 Jahre alte Mutter informiert. Wider besseres Wissen hätten die drei keine ärztliche Hilfe geholt. Laut Anklage hätten sie aus Furcht, dass die Krankenhausmitarbeiter Polizei und Jugendamt informieren, gemeinsam beschlossen, die Verbrühungen lediglich mit Hausmitteln zu behandeln.
Selbst als sich der Zustand des Kinds am nächsten Tag verschlechterte und die Angeklagten erkannten, dass das Mädchens in Lebensgefahr schwebte, hielten sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an ihrem Plan fest. Damit hätten sie den Tod des Kleinkinds billigend in Kauf genommen.
Das Mädchen starb zwei Tage nach der Tat. Bei frühzeitiger medizinischer Versorgung hätte es laut Anklage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können.
Die drei Angeklagten gaben dem Gericht zufolge im Vorfeld des Prozesses an, das Ausmaß der Verletzungen falsch eingeschätzt zu haben. Der Vater des Kinds muss sich nun wegen Mordes durch Unterlassen sowie gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Im droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Anklage hatte ursprünglich allen dreien einen gemeinschaftlich und in Verdeckungsabsicht begangenen Mord durch Unterlassen zur Last gelegt. Im Fall der angeklagten Mutter und Großmutter sieht die Schwurgerichtskammer aber lediglich einen hinreichenden Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Ihnen droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für den Prozess wurden zunächst Termine bis zum 18. Dezember angesetzt.
T.Khatib--SF-PST