-
مدفيديف إلى نصف نهائي فيينا ويحجز مقعده في ختامية تورينو
-
سلاح حزب الله يعود إلى طاولة النقاش بعد عقدين بلا اتفاق تنفيذي
-
Antonelli wieder fit - nur Leclerc ist schneller
-
47,9 Millionen Wähler: Neuer Rekord bei vorzeitiger Stimmabgabe für Midterms
-
Kryptowährungsbörse Binance will nach Hackerangriff "alle Verluste" ersetzen
-
Berliner Politik erinnert an deutsch-türkisches Anwerbeabkommen vor 65 Jahren
-
Social-Media-Sucht: Meta wendet in USA Prozess durch Vergleich ab
-
EU und Kanada starten neue Allianz mit Abkommen über Ukraine, Rohstoffe und KI
-
Wie eine Nummer eins: Zverev spaziert ins Halbfinale
-
Großdemos in Italien gegen hohe Preise - mehr Geld für Bildung gefordert
-
Feuerpause in Oleschky: Einwohner fliehen aus besetzter ukrainischer Stadt
-
Frankreichs Behörden befürchten bei Protesten erneut massive Randale
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike leidet unter ständigen Schmerzen
-
EU und Kanada wollen mit neuer Allianz "gemeinsam Krisen standhalten"
-
G20-Außenministertreffen in Atlanta: Wadephul gegen Familienfoto mit Lawrow
-
Merz und Wadephul fordern Diplomatie statt neuer Angriffe auf Iran nach Midterms
-
Feuerpause in Oleschky: Einwohner aus besetzter ukrainischer Stadt evakuiert
-
Wetterbilanz: Oktober war golden - aber auch überdurchschnittlich nass
-
Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch
-
Schwieriger Endspurt bei UN-Biodiversitätskonferenz in Eriwan
-
Papst Leo XIV. hat seine Stimme bei den Kongresswahlen in den USA abgegeben
-
"GenZ"-Proteste: Anklagen gegen Regierung und Appelle für friedliche Demos
-
Streit um Pestizid Glyphosat: Bayer siegt erneut vor US-Gericht
-
Druck von Behörden: Unabhängige russische Zeitung "Nowaja Gaseta" muss Arbeit einstellen
-
"Ausschlaggebend war der Tankrabatt": Inflation geht auf 2,8 Prozent zurück
-
Cyberangriff auf Berliner Charité: Kontaktdaten abgegriffen
-
Bis zu vier Mal so viel wie im Vorjahr: Ölkonzerne machen Milliardengewinne
-
Kassen-Zusatzbeiträge sollen 2027 stabil bleiben - bei 2,9 Prozent
-
"GenZ"-Proteste: Initiatoren klagen Regierung an - Appelle für friedliche Demos
-
Landesweite Proteste in Italien gegen hohe Preise
-
Kanzler Merz betont nach Asien-Reise Bedeutung der Handelsbeziehungen
-
Kryptobörse Binance meldet massiven Hackerangriff - Höhe des Schadens unklar
-
Chemie-Industie: Evonik lehnt Übernahmeangebot von BASF ab
-
Iran-Krieg: Merz ruft zu diplomatischer Lösung auf
-
Strafbefehl erlassen: Berliner Polizist soll Interna weitergegeben haben
-
Evakuierung von Einwohnern aus russisch besetzter ukrainischer Stadt Oleschky begonnen
-
أسرة هاني المبحوح بين فقد ابن وتعثر علاج مصابين من أبنائه
-
الذهب يتراجع مع ارتفاع توقعات زيادة الفائدة الأميركية
-
هجمات متفرقة للمستوطنين تصيب فلسطينيين وتستهدف منازل ومزارعي زيتون
-
تعطل إنتاج أقنعة علاج الحروق في غزة بسبب نقص المستلزمات
-
أكثر من 1193 مستوطناً دخلوا المسجد الأقصى خلال أسبوع
-
كيم يدعو إلى تفوق كوري شمالي في تقنيات الطائرات المسيّرة
-
الدفاعات السعودية تدمر أربعة صواريخ أطلقها الحوثيون
-
ألونسو يكرر انتقاده لمستوى القيادة قبل جائزة المكسيك
-
غريزليز يهزم بليزرز ويحافظ على انطلاقته الكاملة في دوري السلة الأميركي
-
مقتل عامل بمحطة زابوريجيا النووية في هجوم بمسيّرة
-
إرشادات بريطانية للجنود تشمل راحة من الشاشات ورسائل بالإيموجي
-
إضرابات في أكثر من 100 ميناء احتجاجاً على شحن الأسلحة
-
انخفاض إجلاء أطفال غزة للعلاج 75% مقارنة بالسنة الأولى للحرب
-
كيف يمنع المرهقون ضغوطهم من إيذاء أقرب الناس إليهم؟
Gericht: Kein Schadenersatz nach Autoschaden durch umgefallenen E-Scooter
Ein Kläger hat einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines gegen sein Auto gefallenen E-Sooters. Wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte, zog der Kläger seine Berufungsklage gegen den Haftpflichtversicherer des E-Scooter-Verleihers zurück. Damit wurde ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Köln vom März rechtskräftig. Es sei unter anderem nicht klar gewesen, dass der E-Scooter wegen fehlerhaften Abstellens umgefallen war, hieß es dem Urteil nach.
Im konkreten Fall parkte der Kläger sein Auto in der Nähe seines Wohnhauses in Köln. Ein Unbekannter stellte auf dem Gehweg unmittelbar neben dem Auto einen geliehenen E-Scooter ab. Als der Kläger zu seinem Auto zurückkehrte, war dieses durch den inzwischen umgefallenen E-Scooter beschädigt. Der Kläger forderte daraufhin von dem Versicherer des Verleihers die Erstattung der Reparaturkosten.
Das Amtsgericht Köln lehnte eine dahingehende Klage ab. Unter anderem sah es keine Anhaltspunkt dafür, dass der Roller unsachgemäß abgestellt worden war. Dies könne nicht allein daraus geschlossen werden, dass der E-Scooter umkippte. Denn "gerade in belebten Städten" kämen "vielfache Gründe" für das Umkippen eines Rollers in Betracht, führte das Gericht aus. So könnte der E-Scooter wetterbedingt umgekippt oder von einem Unbekannten bewusst umgestoßen worden sein.
Das Landgericht wies vor einer etwaigen mündlichen Verhandlung bereits darauf hin, dass es die Rechtssicht des Amtsgerichts teile und die Berufung ablehnen wolle. Dabei führte das Gericht auch aus, dass der Verleiher zwar eine Verkehrssicherungspflicht habe, aber "dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden" könne. Der Kläger zog die Berufung daraufhin zurück. Der Beschluss des Kölner Landgerichts erging bereits Ende Juli.
B.Mahmoud--SF-PST