-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
BGH: Schadenersatz nach Arbeitsunfall in Waschstraße muss neu verhandelt werden
Nach einem Arbeitsunfall in einer Waschstraße muss neu über den Ersatz von Verdienstausfällen des verletzten Arbeitnehmers verhandelt werden, wie aus einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht. Das Oberlandesgericht Dresden soll herausfinden, ob der Mann zu Recht auf die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vertraute und darum nicht zur Arbeit ging. (Az. VI ZR 250/22)
Der Unfall passierte im Mai 2019. Ein Auto klemmte den Kläger ein, wodurch er eine tiefe Wunde am Unterschenkel erlitt und zweimal über mehrere Tage stationär behandelt werden musste. Er war für 16 Monate arbeitsunfähig geschrieben. Von der Fahrzeughalterin und deren Versicherung forderte er Ersatz für die Differenz zwischen seinem letzten monatlichen Gehalt und dem Krankengeld.
Vor dem Landgericht Chemnitz und dem Oberlandesgericht Dresden hatte seine Klage nur geringen Erfolg. Nach der Befragung eines Sachverständigen sprachen sie ihm etwa 350 Euro zu, da die Krankschreibung nur für etwa vier Monate gerechtfertigt gewesen sei. Der Kläger habe zwar danach noch Schmerzen gehabt, sei aber arbeitsfähig gewesen.
Der Mann wandte sich an den BGH, um das Dresdner Urteil überprüfen zu lassen. Dieser erklärte nun, dass sein möglicher Anspruch nicht mit dieser Begründung abgelehnt werden könne. Er könne auch dann Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls haben, wenn er zwar nicht arbeitsunfähig war, sich aber als arbeitsunfähig ansehen musste. Entscheidend dabei sei, ob er berechtigterweise auf die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vertraute.
Arbeitsunfähig sei jemand auch dann, wenn seine Arbeit aus medizinischer Sicht nicht vertretbar sei, etwa weil die Heilung verzögert würde oder wenn die gesundheitliche Belastung aus medizinischer Sicht unzumutbar erscheine. Dabei sei ein Arbeitnehmer oft auf die ärztliche Einschätzung angewiesen, führte der BGH aus.
Er stellte mehrere Voraussetzungen auf, unter denen ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen könne. So müsse der Unfall Grund für die Arbeitsunfähigkeit sein, was der Betroffene beweisen müsse. Auch müsse er den Arzt vollständig informieren und davon ausgehen dürfen, dass dessen Feststellungen richtig seien. Ob das in diesem Fall so war, soll nun das Oberlandesgericht beurteilen.
R.Halabi--SF-PST