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Rockerprozess um tödlichen Racheangriff: Mehrjährige Haftstrafen in Köln
Fast neun Jahre nach einem mutmaßlichen Racheangriff im Rockermilieu mit einem Toten sind zwei Männer in einem neuen Prozess in Köln zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten im Alter von 28 und 35 Jahren wurden nach Angaben des Kölner Landgerichts vom Montag zu Haftstrafen von sieben und zwölf Jahren verurteilt.
Der 35-Jährige wurde unter anderem wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen. Der 28-Jährige wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung und weiterer Straftaten verurteilt, darunter schwere räuberische Erpressung. Das Urteil fiel bereits am Freitag.
Die Männer waren schon in erster Instanz zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie gingen aber vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich in Revision. Dieser verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.
Der 35-Jährige soll laut Anklage Mitglied einer Rockergruppe gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, sich zusammen mit einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Angeklagten für einen Einbruch bei der Rockergruppe gerächt zu haben.
Von dem 28-jährigen Angeklagten hätten sie erfahren, in welcher Gaststätte sich die mutmaßlichen Einbrecher aufhalten würden. Daraufhin hätten sie sich zu einer Bestrafungsaktion entschlossen. Der 35-Jährige soll daraufhin im November 2015 mit weiteren Mittätern gewaltsam in die Kölner Gaststätte eingebrochen sein.
Bei dem anschließenden Angriff in der Gaststätte wurde einem Mann aus kurzer Distanz in den Oberkörper geschossen. Er starb noch am Tatort. Zwei weitere Männer wurden angeschossen, überlebten die Schüsse aber nach mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten.
In erster Instanz hatte das Landgericht den heute 35-jährigen Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt. Er wurde unter anderem wegen Beihilfe zum Mord beziehungsweise zum versuchten Mord schuldig gesprochen. Der inzwischen 28-Jährige sollte für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis - unter anderem wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge.
S.Abdullah--SF-PST