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20-Jähriger nach tödlicher Fluchtfahrt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Im Fall einer durch einen vor der Polizei fliehenden Raser getöteten Fußgängerin hat das Landgericht im baden-württembergischen Baden-Baden von einer von der Staatsanwaltschaft geforderten Verurteilung wegen Mordes abgesehen. Das Gericht verurteilte den zur Tatzeit 20-jährigen Fahrer am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und anderen Delikten zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Außerdem darf der Mann vor Ablauf von drei Jahren keinen Führerschein machen.
Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Prozess eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes. Die Verteidigung plädierte dagegen für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht - dem folgte das Gericht.
Es verurteilte den Angeklagten außerdem, dem Witwer der Getöteten 30.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Mann soll zudem ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro bekommen, die beiden Söhne der Getöteten sollen jeweils 5000 Euro erhalten, in allen Fällen zuzüglich Zinsen. Darüber hinaus soll der Angeklagte rund 10.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Haftbefehl gegen den Verurteilten blieb in Vollzug.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Fahrer im Januar nachmittags nach dem Konsum von Cannabis ohne Führerschein durch Gaggenau gefahren war. Als die Polizei ihn kontrollieren wollte, habe er sich zur Flucht entschieden und stark auf mehr als hundert Stundenkilometer beschleunigt. Beim Abbiegen habe er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und auf dem Fußgängerweg die Frau erfasst, die dadurch schwerste Verletzungen erlitt und wenige Wochen später starb.
H.Nasr--SF-PST