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Mutmaßliches Hisbollah-Mitglied wegen Kriegsverbrechen vor Oberlandesgericht Stuttgart
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des syrischen Bürgerkriegs muss sich seit Dienstag ein mutmaßliches Hisbollah-Mitglied vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer Ammar A. unter anderem Kriegsverbrechen, Folter und Freiheitsberaubung vor. Er soll sich als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz der Hisbollah angeschlossen haben, die im syrischen Bürgerkrieg auf der Seite der Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad kämpfte.
Hintergrund der vorgeworfenen Taten war die gewaltsame Zerschlagung von Protesten in Syrien durch die syrischen Sicherheitsbehörden ab April 2011. Nach der Anordnung der Regierung unter Assad, die Protestbewegung gewaltsam im Keim zu ersticken, wurden tausende Menschen festgenommen, gefoltert und teilweise getötet.
Zum Prozessbeginn am Dienstag wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers die Anklage verlesen. Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens ab dem Frühjahr 2012 aktiv am syrischen Bürgerkrieg beteiligt zu haben.
Das Ziel der von ihm geführten Miliz soll laut Anklage die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der von der Assad-Regierung kontrollierten Stadt Bosra al-Scham gewesen sein. Um dies zu erreichen, seien brutale Misshandlungen bis hin zu Tötungen verübt sowie die Häuser der Opfer geplündert und zerstört worden.
Der Angeklagte soll demnach im August 2012 mit weiteren Kämpfern seiner Miliz eine sunnitische Familie in deren Haus überfallen haben. Die Familie bestand aus Zivilisten. Eines der Opfer wurde von einem der Milizionäre im Verlauf des Angriffs erschossen. Die Miliz soll zudem Gegenstände aus dem Haus gestohlen haben. Das Haus sei von innen zerstört und schließlich angezündet worden.
Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, im April 2013 und im Jahr 2014 sunnitische Bewohner von Bosra al-Scham gefangen genommen und körperlich misshandelt zu haben. In einem von zwei Fällen seien die Opfer an Mitarbeiter des syrischen Militärgeheimdiensts übergeben worden. Dort seien sie massiv gefoltert und mindestens einer von ihnen mehrere Wochen festgehalten worden.
Der Angeklagte sitzt seit Dezember in Untersuchungshaft. Das Gericht setzte für den Staatsschutzprozess zunächst Verhandlungstage bis Ende Februar fest.
W.Mansour--SF-PST