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Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag beschäftigt im November das Bundesverfassungsgericht. Wie es am Freitag in Karlsruhe ankündigte, wird der Zweite Senat am 12. November über eine vor vier Jahren eingereichte Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Abgeordneten verhandeln. Sie wollen den sogenannten Soli für unzulässig erklären lassen. (Az. 2 BvR 1505/20)
Ursprünglich wurde der Zuschlag 1995 eingeführt, um nach der deutschen Wiedervereinigung die Kosten für den Aufbau Ost zu bewältigen. Anfangs wurde der Soli als siebeneinhalbprozentiger Aufschlag auf die Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer erhoben. Seit 1995 liegt der Satz bei fünfeinhalb Prozent. Gezahlt werden muss der Soli gleichermaßen in Ost und West.
Der Solidarpakt lief Ende 2019 aus. Für Unternehmer und Gutverdiener blieb der Soli dennoch erhalten. Rund 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerzahler sind seit 2021 dagegen von der Abgabe befreit. Der Staat nimmt durch die noch verbliebenen Zahlungen jedes Jahr etwa zwölf Milliarden Euro ein.
Die Beschwerdeführer halten die weitere Erhebung des Zuschlags nach 2019 für verfassungswidrig. Außerdem bemängeln sie eine Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensbezieher.
Vor anderthalb Jahren entschied bereits der Bundesfinanzhof in München über den Solidaritätszuschlag. Die obersten Finanzrichterinnen und -richter urteilten im Januar 2023, dass der Bund den Soli weiter kassieren darf.
Für den 12. November setzte das Verfassungsgericht nun die mündliche Verhandlung an. Ein Urteil ist an dem Tag noch nicht zu erwarten. Es wird meistens einige Monate nach der Verhandlung verkündet.
W.Mansour--SF-PST