-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
BGH weist Forderung nach höheren Zinsnachzahlungen durch Sparkassen zurück
Die Zinsen bei sogenannten Prämiensparverträgen dürfen sich an den Durchschnittsrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere orientieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag und wies damit höhere Forderungen von Verbraucherschützern zurück. In den konkreten Fällen ging es um Verträge von Kunden mit der Saalesparkasse und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden aus den 90er- und Nullerjahren. (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23)
Die Frage war, wie hoch Nachzahlungen für die Verbraucher ausfallen können. Bei dem vor allem vor 20 bis 30 Jahren beliebten Prämiensparen war der gezahlte Zins variabel. Wie der Zinssatz berechnet und geändert werden sollte, wurde in den Verträgen nicht genau beschrieben. So war es der Bank möglich, ihn einseitig anzupassen.
Schon 2004 hatte der BGH erstmals entschieden, dass solche Klauseln unwirksam seien. Für neue Verträge wurden sie geändert. Im Oktober 2021 gab es ein weiteres Grundsatzurteil zu älteren Verträgen. Der BGH erklärte damals, dass Banken und Sparkassen variable Zinsen nicht frei festlegen dürften. Sie müssten für die Sparer kalkulierbar sein und sich daher an einem der Leitzinsen der Bundesbank orientieren. Das bekräftigte der BGH später in weiteren Entscheidungen.
In den nun entschiedenen Fällen ging es um den Referenzzinssatz, an dem sich die Prämiensparverträge orientieren sollten. Vor Gericht gezogen waren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Sachsen. Auf ihre Klagen hin legten die Oberlandesgerichte in Dresden und Naumburg dem Zinssatz die Umlaufrendite für inländische börsennotierte Bundeswertpapiere mit acht- bis 15-jähriger Restlaufzeit zugrunde.
Das war den Verbraucherschützern aber zu wenig. Sie forderten einen sogenannten gleitenden Durchschnittszins, der sich an Hypothekenpfandbriefen und deren durchschnittlicher Rendite der vergangenen zehn Jahre orientiert. So würden spekulative Elemente und Ausreißer ausgeschlossen, argumentierte ihr Anwalt vor Gericht - abrupte Zinsänderungen etwa infolge von Schuldenkrisen würden gedämpft.
Würde der Referenzzins so berechnet, könnten die betroffenen Kunden voraussichtlich mit höheren Nachzahlungen rechnen. Der BGH hatte aber an den Entscheidungen der Oberlandesgerichte nichts auszusetzen und entschied nun gegen die Verbraucherzentralen.
Diese zeigten sich mit dem Urteil dennoch zufrieden. Nun gebe es endlich Klarheit, sagte Patrick Langer vom vzbv. Mit der nun gültigen Berechnungsmethode würden trotzdem "in nicht seltenen Fällen vierstellige Beträge" für die Kunden herauskommen. Bundesweit rechnet der vzbv mit mehreren tausend Betroffenen.
Ebenfalls zufrieden wegen der Rechtssicherheit äußerte sich Carsten Biesok, Direktor Recht der Sparkasse Dresden. Er betonte, dass seine Sparkasse bereits mit mehr als der Hälfte der betroffenen Kunden Vergleiche geschlossen habe. Die Auswirkungen des Urteils für das Dresdner Institut seien daher eher gering.
Y.AlMasri--SF-PST