-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Erstes Hafturteil nach Goldraub nahe Köln rechtskräftig
Im Komplex um einen spektakulären Goldraub samt anschließender Verfolgungsjagd nahe Köln ist einer der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf seine Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im Februar 2018 der Frau eines Juweliers vor ihrem Wohnhaus in der Stadt Rösrath gewaltsam einen Koffer mit Goldschmuck entrissen hatte. (Az. 4 StR 87/24)
Dann sei er zusammen mit anderen Tätern in einem Auto geflüchtet. Der Juwelier verfolgte sie mit seinem eigenen Wagen bis auf die stark befahrene Autobahn 4, wo er laut Urteil auf das Fluchtfahrzeug auffuhr. Der Angeklagte habe dann aus dem Fenster des Fluchtfahrzeugs heraus auf das Auto des Schmuckhändlers geschossen. So habe er den Verfolger abschütteln wollen.
Das Projektil traf Motorhaube und Windschutzscheibe, beschädigte diese und prallte ab. Weitere Schüsse gab der Angeklagte nicht ab. Die Verfolgungsjagd endete den Feststellungen zufolge schließlich in einem Wendehammer in Köln. Dort sei es dem Juwelier gelungen, den Schmuckkoffer zurückzubekommen.
Das Kölner Landgericht verurteilte den damals 31 Jahre alten Angeklagten Ende November vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Es sprach ihn des besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr schuldig.
Gegen diese Verurteilung wandte sich der Mann an den BGH. Dieser fand bei der Überprüfung des Urteils aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, das Urteil wurde rechtskräftig. Wenige Tage nach der Kölner Entscheidung, Ende November 2023, waren in dem Zusammenhang zwei weitere Verdächtige festgenommen worden. Auch sie müssen sich vor Gericht verantworten.
D.Khalil--SF-PST