-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Prozess gegen Heilpraktiker in Flensburg: Mann wegen Mordes an Ehefrau verurteilt
Nach mehr als einjährigem Prozess hat das Landgericht Flensburg einen angeblichen Heilpraktiker am Mittwoch wegen Mordes an seiner schwerkranken Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher in der schleswig-holsteinischen Stadt mitteilte, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer 2022 mit einer Medikamentenüberdosis getötet hatte.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der zum Prozessauftakt 54-jährige Angeklagte heimtückisch und aus Habgier. Motiv für die Tat war demnach, dass er zuvor von einer Patientin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden war. Der laut Gericht selbst "vermögenslose" Beschuldigte befürchtete deshalb, von seiner Frau verlassen zu werden und mittellos dazustehen.
Die Kammer stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung des Beschuldigten nach Verbüßung der Mindeststrafe von 15 Jahren praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Tötung auf Verlangen plädiert.
Im Prozess hatte sich der Beschuldigte mit dem Argument verteidigt, seine Ehefrau habe Suizid begehen wollen und das tödliche Medikament freiwillig mit seiner Hilfe eingenommen. Diese Darstellung des Geschehens wies das Gericht nach Angaben des Sprechers in seinem Urteil aber als "insgesamt nicht glaubhaft" zurück. Seine Ehefrau habe nicht sterben wollen.
Ein nach der Tat entdeckter vermeintlicher Abschiedsbrief stammte demnach nicht von dem Opfer, sondern wurde vom Angeklagten selbst verfasst. Das Schreiben sei "Teil des Plans des Angeklagten gewesen, die Tötung als gemeinsamen Suizidversuch zu inszenieren", erklärte das Gericht dazu.
Der Beschuldigte hatte sich damals mit einem Messer verletzt, nachdem er seiner Frau zusätzlich zu der Medikamentengabe noch Stiche mit der Waffe in den Bauch versetzt hatte. Bereits vor der Tat hatte der Beschuldigte seine Frau demnach von Freunden isoliert und ihr Vermögen verbraucht.
Der als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligten Tochter der Getöteten sprach das Gericht zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Prozess hatte im März vergangenen Jahres begonnen und war von mehreren juristischen Wendungen geprägt. Unter anderem kam der Beschuldigte zwischenzeitlich auf freien Fuß, wurde aber später wieder in Untersuchungshaft genommen.
Ursprünglich war der angebliche Heilpraktiker, der ohne die entsprechende Qualifikation praktizierte, auch wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Patientinnen angeklagt. Das Verfahren wegen dieser Verfahren wurde aber im April auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass eine Verurteilung wegen dieser Taten neben der für Mord zu erwartenden Strafe kaum ins Gewicht fallen würde. Es wäre aber ein weiteres sehr umfangreiches Beweisprogramm notwendig gewesen.
C.Hamad--SF-PST