-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Glaube an Gleichberechtigung kann bei Asylantrag von Mädchen berücksichtigt werden
Frauen oder Mädchen, die sich nach längerem Aufenthalt in Europa mit der Gleichberechtigung identifizieren, können unter Umständen als Flüchtlinge anerkannt werden. Ihre Einstellung könne bei der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz berücksichtigt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Im konkreten Fall ging es um zwei Mädchen aus dem Irak, die in den Niederlanden Asyl wollen. (Az. C-646/21)
Sie leben mit ihrer Familie seit 2015 in den Niederlanden. Ihre Asylanträge wurden zweimal zurückgewiesen. Dagegen klagten sie in den Niederlanden. Sie argumentierten damit, dass sie nach ihrem langen Aufenthalt in Europa die Normen, Werte und Verhaltensweisen ihrer Altersgenossen in dieser Gesellschaft angenommen hätten.
Bei einer Rückkehr in den Irak wären sie nicht in der Lage, sich den Regeln einer Gesellschaft anzupassen, in der Frauen und Mädchen nicht dieselben Rechte hätten wie Männer. Sie befürchteten, wegen ihrer Identität, die sich in den Niederlanden geformt habe, verfolgt zu werden.
Das niederländische Gericht legte dem EuGH mehrere Fragen vor. Unter anderem fragte es, ob solche Mädchen als Mitglieder einer bestimmten sozialen Gruppe im rechtlichen Sinn anzusehen seien. Bei Anträgen auf internationalen Schutz prüfen die EU-Staaten, ob jemand im Herkunftsland verfolgt wird. Das kann bei einer sozialen Grupe der Fall sein, die angeborene Merkmale oder eine wichtige Überzeugung teilt, wenn sie in der Gesellschaft des Herkunftslands als andersartig betrachtet wird.
Die Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe kann also ein Verfolgungsgrund sein, der zur Zuerkennung der Eigenschaft als Flüchtling führt. Der EuGH erklärte nun, dass die Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern die Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe begründen und damit einen Verfolgungsgrund darstellen könne - je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland.
Ein langfristiger Aufenthalt in der EU könne dabei berücksichtigt werden, vor allem, wenn die Antragstellerinnen zu einem Zeitpunkt dort lebten, der für ihre Identitätsbildung wichtig war. Außerdem müsse bei Asylanträgen von Minderjährigen das Kindeswohl berücksichtigt werden, betonte der EuGH.
Über die konkreten Asylanträge muss nun das niederländische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
O.Farraj--SF-PST