-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Trump nutzt Frankreichs Unruhen im Wahlkampf in Kansas
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Motsi Mabuse berichtet von Alltagsrassismus in Deutschland
Urteil: Fristlose Kündigung wegen gefälschten Impfausweises rechtmäßig
Eine fristlose Kündigung wegen der Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts in Köln rechtmäßig. Das entschied das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag im Fall einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Beratungsfirma für Gesundheitsförderung. Die Missachtung der 2G-Regel beim Kontakt mit Kunden sei nicht nur weisungswidrig, sondern auch eine Verletzung ihrer Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber, begründete die Kammer ihre Entscheidung.
Als Facharbeiterin sei die Frau etwa für die Betreuung von Pflegeeinrichtungen zuständig gewesen. Nachdem ab November vergangenen Jahres nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Angestellte Kundentermine wahrnehmen durften, habe die Frau der Personalabteilung einen gefälschten Impfpass vorgelegt.
Daraufhin sei sie weiterhin zu Außenterminen gegangen. Überprüfungen hätten jedoch ergeben, dass die im Impfausweis der Frau angegebenen Impfstoffchargen erst nach den genannten Impfterminen verimpft wurden. Die Firma habe der Frau daraufhin gekündigt, wogegen sie vor Gericht zog.
Das Arbeitsgericht wies diese Klage nun ab. Die Frau habe den Vorwurf, dass die Eintragungen im Impfpass falsch waren, nicht entkräften können. Dadurch habe sie sich auch das Vertrauen ihres Arbeitgebers verspielt, bei dem sie nur befristet angestellt war. Auch datenschutzrechtlich sah das Gericht keine Verstöße. Gegen das Urteil kann Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
R.AbuNasser--SF-PST