-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
-
Pokal-Krawalle: DFB-Spitze nimmt Klubs ins Visier
-
Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als 71 Milliarden Euro
-
Trotz Irankriegs: Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gewachsen
-
"Washington Post" muss geschasste Kolumnistin Karen Attiah wieder einstellen
-
"Genug ist genug": Frühere Fußballstars kritisieren Infantino
-
Medien: Ermittler gehen von mehreren Drohnen bei Vorfall in Leipzig aus
-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
Impfstofftherapie bei Augenkrebs: Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Zahlung
Das Sozialgericht im niedersächsischen Braunschweig hat eine gesetzliche Krankenkasse zur Erstattung einer mehr als 50.000 Euro teuren sogenannten Vakzinationstherapie mit dendritischen Immunzellen bei einem Augenkrebstumor verurteilt. Im vorliegenden Streitfall greife eine Ausnahmeregelung im Sozialgesetzbuch, erklärte das Gericht am Donnerstag. Demnach müssten Kassen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen auch nicht allgemein anerkannte Therapien bei einer "nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf Heilung" übernehmen. (Az. S 6 KR 109/20)
Nach Gerichtsangaben ging es um eine an einem Aderhautmelanom im linken Auge erkrankten Frau. Bei dieser Tumorart besteht in bestimmten Fällen ein großes Risiko der Metastasenstreuung samt hoher Sterblichkeit binnen drei bis fünf Jahren. Allgemein anerkannte onkologische Therapien gemäß medizinischen Standards im Kampf gegen diese Krebsvariante gibt es nicht.
Daher nahm die Klägerin an einer vom Deutschen Krebsstiftung finanzierten Studie von Universitätskliniken in Hamburg und Erlangen zu einem neuen Ansatz teil. Dabei wird ein Impfstoff aus körpereigenen dendritischen Immunzellen von Patientinnen und Patienten gewonnen und verabreicht.
Ihre Teilnahme an der Studie endete aber nach drei Impfungen, weil bei ihr nicht mehr genügend weiße Blutkörperchen zur Bildung von weiteren dendritischen Immunzellen gewonnen werden konnten. Daraufhin beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die noch ausstehenden weiteren Impfungen, was diese aber ablehnte. Es sei keine Kassenleistung, und die Datenbasis können einen möglichen Erfolg nicht genügend begründen.
Mit ihrer Klage gegen die Entscheidung ihrer Kasse hatte die Frau vor dem Sozialgericht allerdings Erfolg. Laut augenärztlichem Gutachten seien die Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung für nicht zugelassene Therapien bei lebensbedrohlichen Erkrankungen erfüllt, entschieden die Richterinnen und Richter mit ihrem nun veröffentlichten Urteil vom Januar. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012, das diese Voraussetzungen neu definiert hatte. Demnach folgt aus grundgesetzlichen Vorgaben wie der Achtung der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, dass Krankenkassen auch nicht allgemein anerkannte Behandlungen bezahlen müssen, "wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht". Dies sei im vorliegenden Streitfall gegeben.
Das Gericht verwies auf entsprechende erste positive Ergebnisse der vom Krebszentrum finanzierten Studie. Vor allem aber werde eine Aussicht auf Heilung von der Krankengeschichte der Klägerin selbst unterstrichen, bei der einen Krebsstreuung seit vier Jahren ausgeblieben sei. Die Kasse müsse die Behandlungskosten von mehr als 50.000 Euro deshalb erstatten.
H.Darwish--SF-PST