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BGH: Urteil gegen bayerischen Polizisten wegen Sexualdelikten teils rechtskräftig
Die Verurteilung eines bayerischen Polizisten wegen verschiedener Sexualdelikte und Unterschlagung ist teilweise rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Juli 2023 weitgehend. Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Mann mehrere Frauen vergewaltigt oder sexuell genötigt und zweimal bei Polizeieinsätzen in Wohnungen von Verstorbenen Geld gestohlen hatte. (Az. 6 StR 5/24)
Es verhängte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren. Der BGH überprüfte das Urteil und fand nun bei der Verurteilung wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Unterschlagung in zwei Fällen keine Rechtsfehler.
Die Verurteilung wegen einer weiteren Vergewaltigung wurde aber aufgehoben, weil die bisherigen Beweise nicht ausreichten. Nun muss sich eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut mit diesem Fall befassen und auch eine neue Gesamtstrafe verhängen.
K.Hassan--SF-PST