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Vater scheitert mit Revision gegen Mordurteil nach Tötung seiner Kinder in Hessen
Ein Mann, der 2022 im hessischen Hanau seine beiden Kinder tötete, ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Revision gegen seine Verurteilung wegen Mordes gescheitert. Der BGH bestätigte die Entscheidung des Hanauer Landgerichts weitgehend. Dem Urteil zufolge hatte der Mann seinen elfjährigen Sohn und seine siebenjährige Tochter getötet, als seine Frau nicht anwesend war. (Az. 2 StR 435/23)
Der damals 47-Jährige lebte demnach seit einigen Monaten getrennt von ihr, der Mutter der gemeinsamen Kinder. Schon in den Monaten zuvor sei die in Indien arrangierte Ehe von zunehmender Gewalt geprägt gewesen. Er habe die Frau unter Druck gesetzt, die Beziehung wieder aufzunehmen, und ihr und den Kindern mit dem Tod gedroht.
Da die Frau nicht wieder mit ihm zusammen sein wollte, habe der Mann beschlossen, sie dafür zu bestrafen. Als sie zur Arbeit gegangen sei, habe er den Moment abgepasst, in dem die Kinder die Wohnungstür öffneten, um zur Schule zu gehen. Die Siebenjährige habe er auf ein Bett gedrückt und ihr mindestens zweimal mit einem scharfen Gegenstand in den Hals geschnitten.
Ihr Bruder, der die Tat mit ansah, flüchtete sich in Todesangst auf den Balkon. Er stürzte aus dem neunten Stock mehr als 27 Meter in die Tiefe. Beide Kinder starben an ihren schweren Verletzungen.
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Vater sie heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet hatte. Es stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als weitestgehend ausgeschlossen.
Drei Tage nach der Tat wurde der Mann in einem Sikh-Tempel in Bobigny nahe Paris festgenommen. Zuvor hatte er noch in Deutschland rund 3000 Euro abgehoben und war mit dem Zug nach Belgien gefahren, wo er ebenfalls in einem Sikh-Tempel die Nacht verbrachte. Schließlich wurde er in Bobigny geortet. Anschließend saß er in Frankreich in Auslieferungshaft und wurde einige Wochen später nach Deutschland ausgeliefert.
Der BGH fand laut seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss keine wesentlichen Rechtsfehler in dem Hanauer Urteil. Er setzte lediglich die Anrechnung der in Frankreich erlittenen Haft etwas abweichend an. Die Revision des Manns wurde damit größtenteils verworfen.
G.AbuGhazaleh--SF-PST