-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Anklage fordert in neuem Prozess um Amokfahrt von Trier lebenslange Haft
Im neuerlichen Prozess um die tödliche Amokfahrt von Trier vom 1. Dezember 2020 mit sechs Toten hat die Staatsanwaltschaft erneut lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie forderte in ihrem Plädoyer am Donnerstag, den Angeklagten zudem wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlag zu verurteilen, wie eine Gerichtssprecherin der mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.
Bei der Attacke in der Fußgängerzone waren fünf Menschen unmittelbar getötet worden, ein weiteres Opfer starb rund elf Monate später an den Folgen. Im Februar 2024 starb ein weiterer Verletzter. Das Landgericht Trier verurteilte Bernd W. bereits im August 2022 zu lebenslanger Haft. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung wegen Rechtsfehlern jedoch zum größten Teil auf. Demnach hatte das Landgericht Fehler bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten gemacht. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet W. an einer Wahnstörung und einer paranoiden Schizophrenie.
Die Trierer Richterinnen und Richter gingen davon aus, dass seine Schuldfähigkeit durch die Krankheit erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben sei. Die gerichtliche Rekonstruktion des Tatablaufs beanstandete der BGH allerdings nicht. Er verwies das Verfahren zurück nach Trier.
Y.Zaher--SF-PST