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Rechtsextremer Verlag: OLG Dresden verurteilt drei Angeklagte wegen Mitarbeit
Wegen ihrer Mitarbeit beim rechtsextremen Verlag "Der Schelm" hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zwei Männer und eine Frau zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Das OLG sah es mit seinem Urteil vom Montag als erwiesen an, dass die Angeklagten jahrelang durch den Verkauf entsprechender Bücher eine nationalsozialistische und antisemitische Ideologie verbreitet und einer kriminellen Vereinigung angehört hatten.
Der Angeklagte Enrico B. wurde zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wobei seine nicht unerheblichen Vorstrafen eine Rolle spielten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die beiden anderen Angeklagten, Matthias B. und Annemarie K., erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise anderthalb Jahren.
Alle drei Angeklagten waren im Prozess geständig, was der Staatsschutzsenat bei der Strafzumessung berücksichtigte. Matthias B. habe zudem in erheblichem Umfang zur Aufklärung beigetragen. Die Angeklagten müssen den durch den Bücherverkauf erzielten Verdienst an die Staatskasse zahlen, das sind bis zu rund 42.500 Euro.
Laut Bundesanwaltschaft erzielten die Angeklagten mit einem weiteren, gesondert verfolgten Beschuldigten, der flüchtig ist, mit dem rechtsextremistischen Verlag zwischen 2018 und 2020 Umsätze in Höhe von rund 800.000 Euro. Die Angeklagten waren demnach für den Vertrieb und die Lagerhaltung zuständig.
Der Anklage zufolge vertrieb der Verlag unter anderem das verbotene Adolf-Hitler-Pamphlet "Mein Kampf" und weitere nationalsozialistische Hetzschriften wie das antisemitische Kinderbuch "Der Giftpilz". Es erschien erstmals 1938 im Verlag des NS-Propagandablatts "Der Stürmer" des fanatischen Judenhassers Julius Streicher.
Das Verächtlichmachen einer Gruppe von Menschen und der Aufruf zum Hass gegen sie kündige den Grundkonsens unserer Gesellschaft und verstoße gegen die wesentlichen Grundsätze der Verfassung, urteilte das Oberlandesgericht. Der Inhalt der Bücher sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Durch den Vertrieb der Druckwerke sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Der Generalbundesanwalt hatte für die Angeklagten Freiheitsstrafen von anderthalb Jahren bis zu zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger beantragten Verurteilungen lediglich wegen Mittäterschaft beziehungsweise im Fall der angeklagten Frau wegen Beihilfe zur Volksverhetzung in bewährungsfähiger Höhe oder Geldstrafen.
Enrico B. und Matthias B. waren 2022 im Zuge der Ermittlungen in Leipzig und Röderaue in Sachsen festgenommen und zunächst in Untersuchungshaft genommen worden. Sie kamen später aber wieder auf freien Fuß. Das OLG hob die Haftbefehle mit dem Urteil auf. Gründer des Verlags ist Berichten zufolge der Rechtsextremist Adrian P., der sich demnach ins Ausland absetzte und in Russland vermutet wird.
M.Qasim--SF-PST