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Nach monatelangen Verhandlungen: EU-Parlament beschließt Lieferkettengesetz
Auf den letzten Metern der Legislaturperiode hat das Europäische Parlament die EU-Lieferkettenrichtlinie abgesegnet. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch in Straßburg eine abgeschwächte Version des Gesetzes, nach dem der ursprüngliche Kompromiss unter anderem an einer Blockade der FDP gescheitert war. Das Gesetz soll Unternehmen europaweit für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Güter in die Pflicht nehmen.
Unter das Gesetz sollen nun Unternehmen und ihre Mutterkonzerne mit mindestens 1000 Beschäftigten fallen, die weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen. Im Vergleich zu einem früheren Kompromiss fallen damit zahlreiche Firmen nicht mehr unter das Gesetz. Außerdem wurden zusätzliche Vorgaben für die Textilbranche und die Lebensmittelproduktion gestrichen.
Die betroffenen Unternehmen sind künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie laut Gesetzestext "verhindern, mildern, beenden und beheben". Außerdem müssten sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei etwa Lieferanten und Transportunternehmen überwachen.
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) sprach von einer "guten Nachricht für unsere deutschen Unternehmen, denn künftig gelten gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen in der ganzen EU". Ihr Ministerium biete "konkrete Hilfen" für Unternehmen an und werde die "entwicklungspolitischen Hilfsangebote jetzt Schritt für Schritt an die neuen EU-Anforderungen anpassen".
Teile der deutschen Wirtschaft hatten zuvor heftig gegen das europäische Lieferkettengesetz protestiert. "Trotz weiterer Kompromisse für kleine und mittelständische Betriebe geht das europäische Lieferkettengesetz immer noch viel zu weit", kritisierte auch die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler.
Die EU übernehme "endlich global Verantwortung", begrüßte hingegen die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini die Entscheidung. Die Vorschriften für Unternehmen seien gegen eine "intensive Lobbykampagne gegen das EU-Lieferkettengesetz" durchgesetzt worden.
Das Lieferkettengesetz war eigentlich bereits im Dezember ausverhandelt gewesen. Die FDP blockierte jedoch die deutsche Zustimmung zu dem Gesetz, die nötige Mehrheit unter den 27 Mitgliedstaaten kam deshalb zunächst nicht zustande. In den folgenden Verhandlungen wurde das Gesetz abgeschwächt, sodass Italien sowie mehrere kleine Mitgliedstaaten zustimmten - und Deutschland überstimmten.
Der Rat der EU-Länder muss das Gesetz nun noch formal unterzeichnen. Danach haben die nationalen Regierungen zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.
K.AbuDahab--SF-PST