-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Viereinhalb Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in München
Das Landgericht München I hat einen 22-Jährigen in einem Prozess um einen tödlichen Raserunfall zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil wertete das Gericht die Flucht von Erdem I. vor der Polizei mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit als Panikreaktion. Ein Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegen, weshalb I. nur wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und anderer Delikte verurteilt wurde. I. darf außerdem für fünf Jahre keinen Führerschein mehr haben.
Der 22-Jährige hatte keinen Führerschein, als er im Juli vergangenen Jahres stark alkoholisiert mit einem Dienstwagen durch München fuhr. Als eine Polizeistreife ihn wegen der auffälligen Fahrweise kontrollieren wollte, floh I. mit bis zu 144 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde durch die Stadt. An einer Kreuzung überfuhr er dem Urteil zufolge eine rote Ampel und stieß mit einem Auto zusammen.
Sein eigener Wagen erfasste zwei junge Männer, von denen einer gegen ein Trambahnhäuschen geschleudert wurde und sofort tot war. Der zweite Mann erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen offenen Bruch des Unterschenkels, die Insassen des anderen Wagens Verletzungen.
Der Angeklagte habe ein Fluchtverhalten an den Tag gelegt, bei dem eine Panikreaktion vorgeherrscht habe, befand das Gericht. Es sei kein Raum für eine Abwägung gewesen. Das limbische System des Gehirns habe die Kontrolle übernommen. Da der Angeklagte vor dem Zusammenstoß zu bremsen und dem anderen Auto auszuweichen versucht habe, könne nicht von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werden.
Außer als verbotenes Kraftfahrzeugrennen wertete das Gericht die Tat als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis.
O.Mousa--SF-PST