-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
Jugendhaft und psychiatrisches Krankenhaus in Prozess um Axtmord an Mutter
Das Landgericht München I hat im Prozess um einen Axtmord an der eigenen Mutter einen 21-Jährigen zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. Verurteilt wurde der Mann wegen Mordes und versuchter Brandstiftung.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 21-Jährige seine Mutter im Januar 2023 mit einer Axt angegriffen und sie mit insgesamt 23 Schlägen gegen den Kopf heimtückisch ermordet hatte. Anschließend legte er im Keller des Wohnhauses Feuer, in dem er mit seinen Eltern lebte. Die Jugendkammer begründete ihr Urteil mit einem "absoluten Vernichtungswillen" des 21-Jährigen.
Sein Tatmotiv setze sich aus mehreren Faktoren zusammen, die sich aus seinen "teilweise bizarren Gedankengängen" gespeist hätten. Er habe unter anderem befürchtet, den Halt seiner Lebensrealität durch einen Umzug seiner Eltern zu verlieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Tatmotiv in ihrer Anklage in einer Lüge gesehen, die aufzufliegen drohte. Demnach soll der 21-Jährige seine Zeit vor allem mit Computerspielen verbracht haben.
Seinen Eltern habe er erzählt, seit Herbst 2021 wegen Depressionen krank geschrieben zu sein. Im Januar 2023 habe seine Mutter ein Schreiben der Familienkasse entdeckt, die 6000 Euro zu Unrecht gezahltes Kindergeld für den 21-Jährigen zurückgefordert habe.
Zuvor habe die Behörde Nachweise für die Krankschreibung gefordert. Diese habe es tatsächlich aber nicht gegeben. Aus Angst um eine Aufdeckung seiner Lüge soll er beschlossen haben, seine Eltern zu töten.
Das Gericht sah in seinem Urteil vom Dienstag das Mordmerkmal der niederen Beweggründe wegen der "verzerrten Denkstrukturen" des 21-Jährigen als nicht erfüllt an. Laut einem Gutachten leidet er an einer kombinierten Persönlichkeitsentwicklungsstörung, wodurch er nur eingeschränkt schuldfähig war. Beeinträchtigt davon war auch die Steuerungsfähigkeit. An einer Verkennung der Realität litt er allerdings nicht.
Aufgrund der Persönlichkeitsentwicklungsstörung wandte die Kammer Jugendstrafrecht an. Der 21-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht gestanden. Weil er aussagte, dass er die Tat wieder begehen würde, sei das Schlimmste zu erwarten. Es bestehe eine große Gefahr vor weiteren schweren Straftaten.
I.Matar--SF-PST