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Gericht in Südafrika erlaubt Ex-Präsident Zuma Teilnahme an Parlamentswahl
Südafrikas früherer Präsident Jacob Zuma darf bei der anstehenden Parlamentswahl kandidieren. Ein südafrikanisches Wahlgericht hob am Dienstag eine frühere Entscheidung der Wahlbehörde auf. "Die Entscheidung der Wahlkommission (...) wird aufgehoben", schrieb das Gericht in seiner Entscheidung. Es lieferte keine Erklärung dafür, wie es zu dem Urteil gekommen war.
Die Wahlkommission hatte den 81-Jährigen im März mit der Begründung von der Wahl ausgeschlossen, dass die Verfassung verurteilten Gesetzesbrechern mit Haftstrafen von mehr als zwölf Monaten eine Kandidatur verbiete. Zuma war im Juni 2021 zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Ex-Präsident legte gegen die Entscheidung der Wahlkommission Berufung ein.
In Südafrika finden am 29. Mai Parlamentswahlen statt. Beobachter erwarten die engste Wahlentscheidung seit der ersten demokratischen Wahl im Jahr 1994. Der seit Ende der Apartheid regierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) droht den Umfragen zufolge erstmals die Mehrheit im Parlament zu verlieren.
Zuma war von 2009 bis 2018 Präsident von Südafrika. Im vergangenen Dezember wurde er aus dem ANC ausgeschlossen, nachdem er angekündigt hatte, bei der Wahl die nach dem ehemaligen bewaffneten Arm des ANC benannte Splitterpartei Umkhonto We Sizwe (MK) zu unterstützen. Es wird erwartet, dass die MK dem ANC einige Stimmen abjagt.
H.Jarrar--SF-PST