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Deutschland weist vor UN-Gericht Vorwürfe Nicaraguas zu Palästinensern zurück
Deutschland hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) den von Nicaragua erhobenen Vorwurf der Begünstigung eines "Völkermords" im Gazastreifen entschieden zurückgewiesen. Die Anschuldigungen hätten "weder eine faktische noch eine rechtliche Grundlage", sagte die Leiterin der Rechtsabteilung und Völkerrechtsberaterin des Auswärtigen Amts, Tania von Uslar-Gleichen, am Dienstag in Den Haag. Sie betonte auch, dass Israels Sicherheit "im Zentrum der deutschen Außenpolitik" stehe.
In dem seit Montag vor dem IGH verhandelten Fall wirft Nicaragua Deutschland vor, mit seinem Zahlungsstopp an das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) einen "Völkermord" im Gazastreifen zu begünstigen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts fordert das zentralamerikanische Land die Verhängung von fünf Sofortmaßnahmen, darunter den Stopp von Waffenlieferungen und anderer Unterstützung durch Berlin an Israel.
Vor Gericht nannte der Vertreter Nicaraguas, der deutsche Anwalt Daniel Müller, die deutsche Haltung "erbärmlich": Einerseits liefere Berlin Waffen an Israel, gleichzeitig leiste es humanitäre Hilfe an die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, sagte er.
"Deutschland liefert Waffen nur auf der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung, die weit über die Anforderungen des Völkerrechts hinausgeht", sagte von Uslar-Gleichen. Die Lieferung von Waffen und anderer militärischer Ausrüstung durch Deutschland an Israel unterlägen einer ständigen Bewertung der Lage vor Ort. "Das Handeln Deutschlands in diesem Konflikt ist fest im Völkerrecht verankert", betonte von Uslar-Gleichen.
Deutschland hatte im Januar seine Zahlungen an das UN-Palästinenserhilfswerk ausgesetzt. Grund waren Vorwürfe gegen das UNRWA, zwölf seiner Mitarbeiter aus dem Gazastreifen seien in den brutalen Angriff der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober verstrickt gewesen.
Der IGH wurde eingerichtet, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Obwohl seine Urteile rechtlich bindend sind, hat er kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen.
N.Awad--SF-PST