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Riesige Schadenersatzklage wegen Lkw-Kartells muss neu verhandelt werden
Eine hunderte Millionen Euro schwere Schadenersatzklage eines Zusammenschlusses von Fuhrunternehmern wegen eines Kartells von Lkw-Herstellern muss erneut verhandelt werden. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts München verwies die Klage am Donnerstag an das Landgericht zurück. Dieses hatte die Forderung in Höhe von 600 Millionen Euro vor vier Jahren abgewiesen.
Das Lkw-Kartell war 2011 aufgeflogen. Die Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault sowie Iveco und DAF hatten jahrelang unter anderem Preise untereinander abgesprochen. Vier Hersteller erhielten von der EU-Kommission im Jahr 2016 Milliardenstrafen, die VW-Tochter MAN blieb als Kronzeuge verschont.
2017 schlossen sich 3200 Fuhrunternehmer zusammen und beauftragten den IT-Rechtsdienstleister Financialright Claims mit einer Sammelklage gegen die Hersteller. Die Unternehmen hatten für den Prozess ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister abgetreten. Das Landgericht München kam im Februar 2020 zu dem Schluss, dass der Financialright Claims gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen habe, und wies die Klage ab.
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass "die Klage insgesamt zulässig ist". Den zuvor festgestellten Verstoß von Financialright Claims gegen das RDG bestätigte der Kartellsenat nicht. "Vielmehr sieht der Senat das Vorgehen der Klägerin durch die ihr verliehene Inkasso-Befugnis gedeckt."
Das Landgericht hatte unter anderem moniert, dass in der Sammelklage viele verschiedene Klage gebündelt wurden. Dies hätte eine außergerichtliche Einigung erschwert und Financialright Claims somit seine Inkasso-Befugnis überschritten. Das Oberlandesgericht widersprach dem. Um auf dieser Basis die Klage abzuweisen, müsse eine "eindeutige und nicht nur geringfügige Überschreitung" vorliegen, was hier nicht der Fall sei.
Auch das Argument des Landgerichts, dass Financialright Claims zur Finanzierung des Prozesses einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen hatte, ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. "Dabei hat der Senat auch geprüft, ob die Klägerin verpflichtet ist, die Vereinbarung mit dem Prozessfinanzierer vorzulegen, und hat dies im Ergebnis verneint", fügte das Gericht hinzu.
In der Sache entscheiden könne der Kartellsenat aber noch nicht, da der Rechtsstreit "zum jetzigen Zeitpunkt nicht insgesamt entscheidungsreif" sei, erklärte es weiter. Es seien "noch zahlreiche Fragen" im Rahmen einer erneuten Verhandlung am Landgericht zu klären.
A.AlHaj--SF-PST