-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
Schutz des Verfassungsgerichts: Buschmann legt Union Gesetzesentwurf vor
In den Verhandlungen mit der Union über eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts hat das Bundesjustizministerium einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Ein Arbeitsentwurf sei mit der Einladung zu weiteren Gesprächen nach Ostern verschickt worden, teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag mit. Sie wies wie auch die Unionsfraktion zurück, dass es bereits eine Einigung gebe.
Die "Rheinische Post" hatte zuvor von einer Einigung berichtet. Demnach liegt ein zwölfseitiger Entwurf des Bundesjustizministeriums für die Grundgesetzänderung vor. Die Neuregelung solle "dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen", zitiert die Zeitung aus dem Dokument. Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen.
Die Gespräche liefen, es gebe aber noch keine Einigung, sagte eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte, dass die Union in der Frage "an den Verhandlungstisch zurückkehrt" sei. "Es geht um unsere gemeinsame gesamtpolitische Verantwortung als seriöse Demokraten", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) nach Angaben vom Donnerstag. "Diese Verantwortung steht über parteipolitischen Auseinandersetzungen."
Über den "als Arbeitsdokument" vorgelegten Gesetzentwurf werde nun beraten, sagte Buschmann weiter. Angestrebt werde eine Einigung in dieser Wahlperiode.
Grundgesetzlich festgeschrieben werden sollen laut "Rheinischer Post" nach dem Entwurf die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll demnach der Passus: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, kündigte eine gründliche Prüfung von Buschmanns Vorschlägen an. "Auch wenn wir keine akute Gefahr für das Bundesverfassungsgericht sehen, stehen wir zu konstruktiven Gesprächen bereit", sagte er den RND-Zeitungen. Die Union könne sich "eine stärkere grundgesetzliche Verankerung der Regeln über das Gericht grundsätzlich vorstellen".
Vor dem Hintergrund des Erstarkens der AfD wird seit Monaten darüber diskutiert, wie die Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, vor möglicher Einflussnahme geschützt werden kann. Bisher kann das Gesetz über das Gericht mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist hingegen eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.
Das Bundesverfassungsgericht habe sich "als Schutzschild der Grundrechte und tragende Säule unserer liberalen Demokratie erwiesen", betonte Buschmann gegenüber den RND-Zeitungen. "Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können."
R.AbuNasser--SF-PST