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AfD gegen Verfassungsschutz: Verhandlung vor OVG Münster geht ab April weiter
Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wird am 11. April fortgesetzt. Der Senat setzte insgesamt 13 Sitzungstage bis zum 3. Juli fest, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die ursprünglich für zwei Tage angesetzte Verhandlung war vor rund zwei Wochen ohne Urteil vertagt worden. Zuvor hatte sich das Gericht mit zahlreichen Anträgen der AfD befasst.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind drei Berufungsklagen der AfD. Damit wehrt sich die AfD unter anderem gegen die Einstufung der Gesamtpartei als extremistischer Verdachtsfall. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz abgewiesen.
In den weiteren Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
Q.Najjar--SF-PST