-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
Hessischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Parole "From the river to the sea"
Die umstrittene pro-palästinensische Parole "From the river to the sea" beinhaltet laut einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nicht automatisch einen Aufruf zur Gewalt gegen Israel. Sie darf daher bei einer für Freitagabend angemeldeten Kundgebung in Frankfurt am Main verwendet werden, wie das oberste Verwaltungsgericht Hessens am Freitag in Kassel entschied. (Az. 8 B 560/24)
Die pro-palästinensische Versammlung war für Freitagabend unter dem Motto "From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!" angemeldet worden. Die Stadt Frankfurt am Main machte dem Anmelder verschiedene Auflagen und untersagte dabei unter anderem die Parole "From the river to the sea" in allen Formen und Sprachen.
Dem hiergegen gerichteten Eilantrag des Anmelders hatte zuvor schon das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stattgegeben. Dem folgte nun auch der VGH.
Zur Begründung erklärten die Kasseler Richter, dass die Parole zwar den "Wunsch nach einem freien Palästina" vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer" ausdrücke und dass dies auch das Gebiet Israels umfasse. Die Parole besage aber nicht, dass dieses Ziel mit Gewalt erreicht werden solle.
Möglich seien beispielsweise auch völkerrechtliche Verträge mit dem Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung oder eines einheitlichen Staats mit gleichen Bürgerrechten für Israelis und Palästinenser, führte das Gericht weiter aus. Ob dies realistisch ist, sei für die Zulässigkeit der Parole "unerheblich".
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung des Slogans durch den Antragsteller zwingend als Aufruf zu Gewalt und Terror gegen Israel zu verstehen sei, habe die Stadt Frankfurt nicht vorgetragen und seien auch sonst nicht ersichtlich, erklärte der VGH weiter. Unzulässig sei die strittige Parole daher nur im Kontext mit der verbotenen Hamas. Ein "vollständiges präventives Verbot" rechtfertige dies allerdings nicht.
Z.AlNajjar--SF-PST