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Urteil: Entlassung von Zeitsoldat wegen Verweigerung von Coronaimpfung rechtens
Die Bundeswehr hat einen Zeitsoldaten fristlos entlassen dürfen, der sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte. Der Mann habe gegen die Gehorsamspflicht und die Pflicht zur Duldung ärztlicher Maßnahmen verstoßen, erklärte das Verwaltungsgericht Aachen am Donnerstag. Er habe damit die militärische Ordnung ernsthaft gefährdet.
Bundeswhrsoldaten müssen Impfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten dulden. Die Duldungspflicht orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Der Zeitsoldat weigerte sich im Dezember 2021, sich gegen Corona impfen zu lassen.
Er begründete das den Angaben nach damit, dass er den Impfbefehl für rechts- und verfassungswidrig halte. Er habe gesundheitliche Nebenwirkungen befürchtet und den Standpunkt vertreten, dass die Impfung gegen die Omikron-Variante nur einen geringen Schutz biete.
Durch diese Weigerung habe er im täglichen Dienstbetrieb seine Gesundheit und die seiner Kameraden gefährdet, erklärte das Gericht. Die Verbreitung übertragbarer Krankheiten könne die Einsatzbereitschaft militärischer Verbände erheblich schwächen.
Es sei nicht die individuelle Entscheidung des Soldaten gewesen, ob er sich impfen lasse. Der Gesetzgeber habe dies vorschreiben dürfen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr sicherzustellen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der frühere Zeitsoldat kann beim Oberverwaltungsgericht Münster noch die Zulassung der Berufung beantragen.
K.AbuTaha--SF-PST