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BGH bestätigt Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin für Tod von versklavtem Mädchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe von 14 Jahren gegen die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. wegen des grausamen Tods eines versklavten jesidischen Mädchens bestätigt. Nach dem am Mittwoch bekanntgegebenen Karlsruher Beschluss ist das entsprechende Urteil des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) vom August rechtskräftig. (BGH Az. 3 StR 498/23)
Die aus Niedersachsen stammende W. war nach OLG-Feststellungen 2014 im Alter von 23 Jahren in das damalige Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ausgereist und hatte dort mit ihrem ebenfalls für die Miliz aktiven Ehemann gelebt. Dieser hatte kurz zuvor eine von der Dschihadistenmiliz gefangengenommene jesidische Frau und ihre fünfjährige Tochter als Sklavinnen gekauft.
Später lebte W. mit ihrem Ehemann im Irak, wo der IS zeitweise größere Gebiete beherrschte. Dort mussten die Jesidin im Haushalt des Paars Sklavenarbeit verrichten, wobei sie von dem Ehemann - teilweise auch nach Beschwerden von W. - misshandelt wurde. Im August 2015 schließlich band der Mann deren Tochter im Hof des gemeinsamen Wohnhauses bei großer Hitze in praller Sonne so lange an ein Fenstergitter, bis sie dort qualvoll starb.
W. unternahm laut Urteil trotz der von ihr erkannten Todesgefahr für das Kind nichts und ließ es sterben. Strafschärfend wog nach Einschätzung des Gerichts auch ihr Verhalten nach der Tat. So hielt sie der weiterhin versklavten Mutter des Mädchens eine Pistole an den Kopf und drohte ihr mit Erschießung, falls sie nicht aufhöre, um ihr ermordetes Kind zu weinen.
W. war in einem ersten Prozess schon 2021 wegen dieses Verbrechens sowie wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vom OLG zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Dabei wurde als Einzelstrafe für den Tod des versklavten Mädchens eine neunjährige Gefängnisstrafe verhängt. Das Gericht nahm jedoch nur einen minderschweren Fall an. Deshalb ging die Bundesanwaltschaft in Revision.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil zu diesem Anklagepunkt daraufhin wegen Rechtsfehlern auf. In einem zweiten Verfahren schloss das Gericht einen minderschweren Fall aus und verhängte entsprechend eine höhere Strafe. Eine Rolle dabei spielte nach früheren Angaben einer OLG-Sprecherin in den Augen des zuständigen Senats "die menschenverachtende Handlungsmotivation" der Beschuldigten.
Wegen ihrer Rolle bei der Ermordung des Kinds erhielt W. schließlich eine Einzelstrafe von 13 Jahren Haft nach den Strafvorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs. Es ahndet Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kriegen. Dazu kamen die bereits zuvor rechtskräftig gewordene Einzelstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Aus beiden Einzelstrafen bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von 14 Jahren Haft.
Die dagegen gerichtete Revision der Angeklagten verwarf der zuständige Strafsenat als "offensichtlich unbegründet", wie der BGH nun mitteilte. Eine Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Frau ergeben. Das OLG habe rechtsfehlerfrei dargelegt, dass kein minderschwerer Fall vorgelegen habe.
Der erste Prozess gegen W. war seinerzeit der erste gegen eine sogenannte IS-Rückkehrerin in Deutschland. Auch ihr Mann stand in Deutschland wegen des Tods des jesidischen Mädchens vor Gericht. Ende 2021 verurteilte ihn das OLG Frankfurt am Main wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge zu lebenslanger Haft.
H.Darwish--SF-PST