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Psychiatrieinsasse bleibt nach tödlichem Messerangriff in Wiesloch untergebracht
Nach einem tödlichen Messerangriff durch einen flüchtigen Psychiatriepatienten in Baden-Württemberg bleibt der Beschuldigte untergebracht. Das Landgericht Heidelberg ordnete wegen seiner paranoiden Schizophrenie und einer damit einhergehenden Schuldunfähigkeit seine Unterbringung an, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte.
Die Richter sahen es demnach als erwiesen an, dass der heute 34-Jährige im September auf eine Frau eingestochen hatte. Zuvor war er vom Gelände eines psychiatrischen Zentrums in Wiesloch geflüchtet. Er war dort seit 2021 wegen verschiedener Straftaten im Maßregelvollzug untergebracht. Trotz der sofort aufgenommenen Verfolgung durch Pflegekräfte und Fahndungsmaßnahmen der Polizei konnte er entkommen und griff in einem Kaufhaus eine 30-Jährige mit einem Messer aus der Auslage an. Die Frau starb.
Der Täter wurde nach Verlassen des Geschäfts von Polizeibeamten festgenommen. Das Landgericht Heidelberg hatte vor über zwei Jahren in einem Sicherungsverfahren die Unterbringung des 34-Jährigen, der seit 2014 in Deutschland lebt, in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dem Mann wurden insgesamt sieben im Juli 2020 begangene Straftaten vorgeworfen, darunter sexuelle Belästigung, vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte.
G.AbuOdeh--SF-PST