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Urteil: Arbeitgeber muss für Abschiebung von illegal tätigem Bauarbeiter zahlen
Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines Albaners übernehmen, der auf einer seiner Baustellen ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz wies seine Klage gegen einen entsprechenden Kostenbescheid ab, wie es am Montag mitteilte. Es ging um knapp 5850 Euro.
Der albanische Bauarbeiter war den Angaben zufolge im März vergangenen Jahres bei einer Kontrolle durch den Zoll auf einer Baustelle im Landkreis Bad Kreuznach aufgeflogen. Er sei dann in Abschiebehaft genommen und im April 2023 nach Albanien abgeschoben worden.
Der Landkreis Bad Kreuznach forderte das Geld von dem Bauunternehmer zurück. Da dieser nicht zahlen wollte, zog er nach erfolglosem Widerspruch vor Gericht. Dort hatte er aber nun keinen Erfolg. Der Bauunternehmer hafte für die Kosten der Abschiebung, erklärten die Koblenzer Richter. Das ergebe sich aus dem Aufenthaltsgesetz. Die Erwerbstätigkeit des Albaners sei nicht erlaubt gewesen.
Der Arbeitgeber müsse auch für die Kosten der Abschiebungshaft zahlen, denn diese sei rechtmäßig gewesen. Der Umstand, dass der Bauarbeiter nach Ablauf der Ausreisefrist stationär habe behandelt werden müssen, ändere daran nichts. Darüber habe er die zuständigen Stellen nicht informiert, hieß es.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Zulassung der Berufung kann noch beantragt werden.
O.Salim--SF-PST