-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Berliner Polizei prüft WhatsApp-Aufnahmen eines Beamten
-
Motsi Mabuse berichtet von Alltagsrassismus in Deutschland
-
RNZ-Leser halten die Farben des Herbstes im Neckar-Odenwald-Kreis fest
-
Frankreich verhängt nach Ausschreitungen örtliche Ausgangssperren
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Hubertus Heil schließt Kandidatur für SPD-Vorsitz nicht aus
-
Trump erwägt Dreiergipfel mit Putin und Xi
-
Schwedisches Königshaus serviert nordisches Menü beim Staatsbankett
-
Model Sahara Ray stirbt mit 34 Jahren
-
Hegseth trifft Netanjahu kurz vor Israels Parlamentswahl
-
Mercedes baut Oldtimer-Angebot am Standort Fellbach aus
-
Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf Koalitionsgespräche
-
Dobrindt verschärft Deutschtests wegen wachsender Betrugsvorwürfe
-
Österreichische Ministerin kritisiert Berliner Migrationspläne
-
Musk verspricht jedem Kind in den USA eine SpaceX-Aktie
-
Russische Luftangriffe verkürzen in Kyjiw die Zeit bis zum Schutzalarm
-
Alltag in Magdeburg wird zum Schauplatz politischer Missverständnisse
-
Investitionsgipfel in Berlin bringt Regierung und Großunternehmen zusammen
-
Union greift Berliner SPD nach rot-grün-roten Sondierungen an
Führerscheinentzug nach unverschuldetem Unfall bei Trunkenheit ist rechtens
Einem mehrmals wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallenen Autofahrer darf der Führerschein nach einem unverschuldeten Unfall entzogen werden, wenn er dabei wieder betrunken war und kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt. Das gelte auch, wenn die Trunkenheit nicht geahndet wurde, aber mit hinreichender Gewissheit feststehe, dass der Autofahrer betrunken war, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es ging um einen Fall aus Rheinland-Pfalz. (Az. BVerwG 3 C 9.21)
Dem Mann war wegen Trunkenheit am Steuer bereits 2008 und 2009 die Fahrerlaubnis entzogen worden. Kurz nachdem er sie zurückbekommen hatte, geriet er 2017 in einen Unfall. Er war zwar nicht schuld daran, die Blutprobe ergab jedoch mehr als ein Promille. Später gab er an, erst nach dem Unfall getrunken zu haben.
Das gegen ihn eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Vorgang ging an die Bußgeldstelle, die ihn später aus Datenschutzgründen löschte. Darum könne inzwischen nicht mehr festgestellt werden, ob er ein Bußgeld bekam, erklärte das Gericht. Der Landkreis forderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Da der Mann es nicht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis erneut entzogen.
Dagegen klagte der Mann zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies seine Klage in der Berufung aber zurück. Seine Angabe, er habe erst nach der Autofahrt getrunken, hielt es für unglaubwürdig. Nun scheiterte der Kläger auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.
B.Khalifa--SF-PST