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Jugendliche wegen Vergewaltigung von 14-Jähriger an Berliner See verurteilt
Nach einer Vergewaltigung einer 14-Jährigen am Berliner Schlachtensee hat das Landgericht der Bundeshauptstadt zwei Jugendliche verurteilt. Gegen den 19-jährigen Hauptangeklagten verhängten die Richterinnen und Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag drei Jahre Jugendhaft. Einen mitangeklagten 18-jährigen Beschuldigten verurteilten sie zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Beide sollen dem Opfer demnach außerdem 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der sexuelle Übergriff auf die Jugendlichen ereignete sich laut Anklage im vergangenen Juni am Rande einer Feier an dem See in Berlin-Zehlendorf. Dem 19-jährigen Hauptbeschuldigten wurde Vergewaltigung vorgeworfen, das Urteil gegen ihn lautete entsprechend. Dem mitangeklagten 18-Jährigen wurde ein sexueller Übergriff zu Last gelegt. Auch er wurde entsprechend verurteilt.
In seinem Fall ordnete das Gericht als Bewährungsauflage außerdem an, dass er 60 Stunden sogenannte Freizeitarbeiten abzuleisten hat. Die 5000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer müssen die beiden Beschuldigten laut Urteil gesamtschuldnerisch aufbringen - das heißt die Summe gemeinsam begleichen.
Das Urteil fiel nach Angaben der Sprecherin bereits vor etwa einer Woche am 13. Februar. Der Prozess fand wegen des Alters der Beschuldigten und des Opfers teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das galt auch für die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Das Urteil ist demnach auch noch nicht rechtskräftig. Beide Angeklagten legten inzwischen Revision gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts ein.
Laut Anklage hatte die Jugendliche bei der Tat im vergangenen Sommer die Feier zunächst freiwillig mit den Angeklagten in Richtung eines abgelegenen Teils des Sees verlassen. Als sie sich ihre Entscheidung anders überlegte, sollen die Angeklagten die Jugendliche mitgezogen und schließlich weggetragen haben. An einer abgelegenen Stelle sollen die beiden Männer die 14-Jährige festgehalten und dann gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.
D.Qudsi--SF-PST