-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht trotz Mehreinnahmen 2027 "keine neuen Spielräume"
-
Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit
-
Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus
-
Söder will mit Geberländern Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich durchsetzen
-
Panne bei der Tabaksteuer: Klingbeil verspricht rasche Aufklärung
-
IT-Sicherheitsamt: Bislang keine Angriffe durch PHP-Sicherheitslücke festgestellt
-
Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter
-
Muskelverletzung: Bayern-Star Díaz fällt aus
-
Bundesländer fordern schnellstmögliche Stromsteuersenkung für alle
-
Lyon: Altmaier steht im Viertelfinale
-
Familiennachzug zu Flüchtling: Kind muss bei Antrag minderjährig sein
-
IUCN: Wegen Klimawandels fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht
-
Tarifeinigung bei Lufthansa City Airlines
-
Ausbau von Stromspeichern in Deutschland nimmt Fahrt auf
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht 2027 trotz Mehreinnahmen "keine neuen Spielräume"
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden
-
Shamonda-Virus erstmals bei Menschen entdeckt - Patient stirbt in Frankreich
-
Gladbacher Verletzungspech: Auch Lidberg fehlt in Stuttgart
-
Hellmann: Nachfolge von Krösche "zeitnah" klären
-
Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen
-
Frankreich: Macron wirft "ultralinken" Gruppen Umsturzversuch vor - Verteidigungsrat soll tagen
-
IUCN: 96 Prozent der Korallenriffe weltweit vom Absterben bedroht
-
Presse: Bundeswehr setzt bei Flugabwehr wegen Verzögerung auf Zwischenlösung
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen
-
Nach US-Sanktionen: EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an Internationalen Strafgerichtshof
-
Spotify meldet elf Millionen mehr Nutzer im dritten Quartal
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Weiterer Verdächtiger festgenommen
-
Tour 2027 mit zwei Zeitfahren und dem Tourmalet
-
Bundesinstitut: Nahezu flächdeckend feste Regeln für Handys an Schulen
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger gibt Entwarnung für den Bund
-
DFB-Team mit Geisterspiel in Belgrad
-
Sacharow-Preis des EU-Parlaments geht an Internationalen Strafgerichtshof
-
EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig
-
PHP-Sicherheitslücke: CDU-Innenexperte fordert mehr deutsche KI-Anstrengungen
Bundeskabinett macht Strafverschärfung bei Kinderpornographie teilweise rückgängig
Die Bundesregierung macht die 2021 in Kraft getretene Strafverschärfung für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie teilweise rückgängig. Die Mindeststrafen sollen von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate gesenkt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Mit der Neufassung soll auch die automatische Einstufung als Verbrechen rückgängig gemacht werden.
Hintergrund ist, dass mit der alten Regelung auch solche Menschen bestraft werden konnten, die sich nichts Strafwürdiges haben zuschulden kommen lassen - etwa Menschen, die das Material besaßen, um es zu melden und aufzuklären. Besonders häufig seien solche Fälle bei Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern älterer Kinder oder Jugendlicher vorgefallen, die Kinderpornos bei diesen gefunden und an andere Eltern oder die Schule zur Information weitergeleitet haben, geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor.
In diesen Fällen handelten die Beschuldigten erkennbar nicht aus eigenem sexuellen Interesse, sondern um eine Tat zu beenden, verhindern oder darüber zu informieren, heißt es in der Vorlage.
Die Einstufung als Vergehen sei außerdem "dringend erforderlich, um auf den großen Anteil jugendlicher Täter und Täterinnen angemessen und mit der gebotenen Flexibilität eingehen zu können." Denn auch diese agierten "in der Regel nicht, um sich durch den kinderpornographischen Inhalt sexuell zu erregen, sondern aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben." Solche Fälle konnten bisher von der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt werden.
Nachdem der Tatbestand im Jahr 2021 verschärft wurde, reagiert die Bundesregierung nun mit der Neufassung auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe in Einzelfällen nicht mehr gewahrt sahen. "Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Hilferufe aus der Justiz und Betroffener aufnimmt und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 korrigiert", teilte der Deutsche Richterbund in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss mit.
So hätten sich Beispiele von Lehrern und Eltern gehäuft, "die etwa in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie aufmerksam geworden sind und die Schulleitung oder andere Eltern in bester Absicht darauf hinweisen wollten", schreiben die Richter. Nach dem Gesetz hätte auch ihnen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie gedroht.
Die Justiz müsse seit 2021 "eine Vielzahl von Fällen verfolgen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören", erklärte der Richterbund. Das binde viel Personal in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten.
Durch die Absenkung der Mindeststrafen will es die Bundesregierung den Strafverfolgungsbehörden nun ermöglichen, Verfahren zu priorisieren, wenn dadurch ein andauernder Missbrauch beendet werden kann. Das Höchststrafmaß von zehn Jahren für besonders schwere Fälle soll erhalten bleiben.
T.Samara--SF-PST